Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Einfamilienhaus – Neustädter Straße 73a“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Einfamilienhaus – Neustädter Straße 73a“ für das Gebiet des Flurstückes 1663 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung liegen
in der Zeit vom
19.04.2022 bis 27.05.2022
gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (www.bischofswerda.de) als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Stellungnahmen können online abgegeben werden.
Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der aktuellen Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda möglich.
Wir bitten um Beachtung der im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister
Sebastian Pietsch
Teamleiter Stadt- und Verkehrsplanung
Tel. 03594-786103