Aufgrund mehrerer vorgesehener Bebauungen im Geltungsbereich o.g. Bebauungspläne, beabsichtigt die Stadt Bischofswerda Änderungsverfahren des Pläne zu initiieren. Dabei sollen einige derzeit nicht bebaubare Grundstücksflächen in bebaubare Grundstücksflächen umgewandelt werden.
Wir möchten den im Geltungsbereich gelegenen Grundstückseigentümern die Gelegenheit geben, für eigene geplante Bauvorhaben (z.B. Garagen, Geräteschuppen) ebenfalls Änderungsanträge zu stellen.
Die aktuellen Bebauungspläne können im Beteiligungsportal unter www.bischofswerda.de eingesehen werden.
Die Antragstellung ist schriftlich bis zum 20. Mai 2022 möglich.