Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

4. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.07.2021 bis 18.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Stadtrates am 29.06.2021 wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2“ zur Offenlage gebilligt.

Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schalltechnische Untersuchung mit Festsetzungen für Schallemissionskontingente in den Gewerbeflächen (ACCON GmbH, 29.06.2021)
  • Grünordnungsplanung mit naturschutzrechtlicher Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Festsetzung von grünordnerischen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs, der durch diese Festsetzungen vollständig ausgeglichen werden kann (Büro für Landschaftsarchitektur und Freiraumplanung Dipl. Ing. Christine Tenne, 29.06.2021)

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom

19.07.2021 – 18.08.2021

zu jedermanns Einsichtnahme während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bürger- und Tourismusservice, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, öffentlich aus. Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Stadt Bischofswerda unter Beteiligungen und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wir bitten Sie um Stellungnahme bis zum 18.08.2021.

Erhalten wir innerhalb dieser Frist keine Äußerung, dann dürfen wir gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass Ihre Belange durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden. Weiterhin wird auf die Festlegungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2.Halbsatz BauGB hingewiesen.

Bischofswerda, den 10.07.2021

Prof. Dr. Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Thomas Gläßer

IPROconsult GmbH

Schnorrstraße 70

01069 Dresden

thomas.glaesser@iproconsult.de

Telefon: 0351 4651409

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Lärmimmissionsprognose
  • Planzeichnung

Informationen

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