Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Beschluss

4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Goldbacher Straße", Gemeinde Rammenau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.10.2020 bis 06.11.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten öffentliche Auslegung des  Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Goldbacher Straße“

gemäß § 3 und § 4 BauGB

- Verfahren nach § 13 BauGB -_________________________________________________________________________________

Der Gemeinderat der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 19.06.2020 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Goldbacher Straße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Die Änderung betreffen die Parzellengröße sowie die Grundstückszufahrten. Änderungen wurden in den textlichen Festsetzungen vorgenommen.

Die Unterlagen zum Planentwurf der Änderung mit Begründung liegen in der Zeit vom

05.10.2020 bis 06.11.2020

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de und der Gemeinde Rammenau als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, auf den § 3 Abs. 2 Satz 2.2 Halbsatz wird hingewiesen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in ei­ne bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung und über das Erlöschen von Entschädi­gungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Langhammer

Bürgermeister

Kontaktperson

Annett Richter

Telefon +49 3594 786-103

Telefax +49 3594 786-109

annett.richter@bischofswerda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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