Flächennutzungsplan Stadt Bischofswerda Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Bischofswerda - Rammenau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.12.2018 bis 01.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinschaftsausschuss der Großen Kreisstadt Bischofswerda und der Gemeinde Rammenau hat in seinen Sitzungen am  25.10.2018 die Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Reduzierung einer geplanten Wohngebietsfläche auf den Flurstücken Teil von Nr. 154/8, 910/1 und 909/10 der Gemarkung Rammenau und bezüglich der Aufhebung von Mischgebietsflächen der Flurstücke Nr. 171/1, 172/1, 175/1, 176/1 und Teil von 151/3 der Gemarkung Rammenau und bezüglich der Ausweisung eines Sondergebietes Wochenendhaus auf den Flurstücken Nr. 2156/2, 2156/4, 2156/5, 2156/1, 2155 2152/5 und 2154 der Gemarkung Bischofswerda  beschlossen.

Diese Aufstellungsbeschlüsse werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. 

Der Gemeinschaftsausschuss der Großen Kreisstadt Bischofswerda und der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiterhin soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.  

Hiermit wird die frühzeitige Offenlegung des Entwurfes der Änderung der Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht liegen in der Zeit vom 24.12.2018 bis 01.02.2019 während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Der Umweltbericht enthält Angaben zum Schutzgut Mensch, einschließlich Gesundheit, Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt, einschließlich biologischer Vielfalt, Tiere, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter und Schutzgebiete.

Auf die Lage der Änderungen für Rammenau innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“ mit dem Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/ Landschaftserleben wird hingewiesen.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bischofswerda vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7  Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Prof.Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Michel

Tel.: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

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