Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 30 "Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flurstück Nr. 1399/20"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2018 bis 29.03.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebaunngsplanes Nr. 30 "Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flurstück Nr. 1399/29" gemäß § 2 BauGB

-Verfahren nach § 3 Abs. 3 BauGB -

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 "Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flurstück Nr. 1399/20" der Gemarkung Bischofswerda mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Alten Belmsdorfer Straße im Ortsteil Belmsdorf in Bischofswerda. Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19.02. bis 29.03.2018 während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung. sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 1399/20, Fl.Nr. 1399/5, sowie ein Teilstück Flurstück Nr. 1399/7 der Gemarkung Bischofswerda. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Energie sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung) und zu Altlasten. Weiterhin liegen umweltbezogene Stellungnahmen des BUND, der Grünen Liga und des säch. Heimatschutzes e.V. vor.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. STellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Satzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen AUslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Prof. Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Frau Silke Michel

Tel.: (03594) 786 103

E-Mail: silke.michel@bischofswerda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Grünordnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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