Vorhaben- und Erschließungsplan Planungsverband "Berzdorfer See" Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung "BS 13 - Seehäuser Insel der Sinne"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 25.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan

Bekanntmachung über die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BS 13 – Seehäuser Insel der Sinne“ am Berzdorfer See im Ortsteil Hagenwerder sowie die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat mit Beschluss PVBS/05/2024 in seiner Sitzung am 27.05.2024 die Einleitung des 1. Änderungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BS 13 – Seehäuser Insel der Sinne“ am Berzdorfer See im Ortsteil Hagenwerder beschlossen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Planungsverband kann gemäß § 12 (1) BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen. Planungsziel der 1. Änderung ist die ergänzende Ausweisung eines Sondergebietes Tourismus. Der Vorhabenträger plant Anlagen, die dem Übernachtungstourismus und dem regionalen Tagestourismus am Berzdorfer See dienen. Unzulässig sind Anlagen zur Erweiterung der Übernachtungskapazität sowie Sport- und Freizeitanlagen mit überregionaler Bedeutung.

Im Änderungsverfahren wird der Geltungsbereich um eine 1,3 ha große, nordwestlich angrenzende Fläche erweitert. Die Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches des genehmigten und rechtswirksamen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bleiben von Änderungen unberührt.

Der zu ändernde Bereich überplant gemäß Aufstellungsbeschluss folgende Flurstücke an der Straße Am See:

Gemarkung Hagenwerder         Flur 1: 5/12;

                                               Flur 4: 247/29 sowie Teile der Flurstücke 247/27, 247/28 und 247/30.

Das Flurstück 247 mit dem Nenner 30 wurde zwischenzeitlich aufgeteilt. Zum Stand dieser Bekanntmachung werden Teile der neuen Flurstücke 247/32 und 247/36 sowie das gesamte Flurstück 247/35 überplant.

Der Ergänzungsbereich 1. Änderung „BS 13 – Seehäuser Insel der Sinne“ grenzt:

  • im Westen an die Wasserfläche des Berzdorfer Sees,
  • im Norden an den Uferbereich und den Gewässerrandstreifen des Berzdorfer See,
  • im Osten an den Wirtschaftsweg / Rundweg und
  • im Süden an die Außenanlagen des Hotels „Insel der Sinne“.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung liegt ein erster Entwurf vom

07.04.2025 bis 25.04.2025

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                 Montag, Mittwoch, Donnerstag              08:00 – 16:00 Uhr

                                 Dienstag                                              08:00 – 18:00 Uhr

                                 Freitag                                                 08:00 – 12:00 Uhr.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/berzdorfer-see/beteiligung/themen

einsehbar. Eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.03.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 21.03.2025 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 28.03.2025 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 04.03.2025

Octavian Ursu

Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“

Kontakt

Kerstin Mühle

Amt für Stadtentwicklung - SG Städtebau

Anschrift: Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz,

Tel.: 03581 67 21 12

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