Bebauungsplan Stadt Bernsdorf Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Bebauungsplanes "Stadtzentrum"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2025 bis 07.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf

über die öffentliche Auslegung des Text-Bebauungsplanentwurfes zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung vom 19.06.2025 den Text-Bebauungsplanentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“, bestehend den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung Juni 2025, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücksteile 212/59 und 212/45 der Flur 1 in der Gemarkung Bernsdorf.

Wesentliches Ziel der 5. Änderungsplanung ist die Änderung der Zulässigkeiten im eingeschränkten Gewerbegebiet. Zugelassen wird ein Einzelhandelsbetrieb der Nahversorgung mit einer max. Verkaufsfläche von 800 m².

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen inkl. die der Stadt vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, erfolgt in der Zeit  

vom 07.07.2025 bis einschließlich 07.08.2025

elektronisch auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2 zu den folgenden Zeiten:

Montag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723/23826, eingesehen werden.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.

Der Stadtrat hat beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Die Anwendung wurde geprüft. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3 und 4 BauGB wird abgesehen.

Die Unterrichtung über die wesentlichen Ziele und Inhalte der Planung erfolgt in der vorgenannten Zeit elektronisch auf der Homepage der Stadt bzw. im Bauamt der Stadtverwaltung.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

Kontakt

Nancy Sowa

Rathausallee 2

02994 Bernsdorf

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Fachgutachten
  • Bestandsplan
  • Bestandsplan
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Baugrundgutachten
  • Fachgutachten
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Bestandsplan

Informationen

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