Bebauungsplan Stadt Bernsdorf Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Straßgräbchen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.12.2024 bis 10.01.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Solarpark Straßgräbchen“

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Straßgräbchen“ beschlossen.

Die vorliegende Planung mit einer Fläche von ca. 14 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Straßgräbchen: 687, 688, 688/a, 690, 692, 693/1, 694, 696, 700, 703, 707, 708/a, 709, 713, 715, 721, 723, 724, 728, 730, 734, 735, 736, 737, 738/1, 739, 741, 745/1, 746/1 und 839/a..

In der Sitzung des Technischen Ausschusses sowie des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 05.11. sowie am 14.11.2024 wurde der Vorentwurf in der Fassung von Oktober 2024, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung vorgestellt.

Der Vorhabenträger und die Stadt Bernsdorf haben ein Interesse daran, auf den o.g. Flurstücken Baurecht für die Realisierung einer Anlage zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Straßgräbchen“ wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar

                            vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025

zu den folgenden Zeiten :

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr              

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

Kontaktperson

Nancy Sowa

Rathausallee 2

02994 Bernsdorf

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Karte

Informationen

Übersicht
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