Bebauungsplan Stadt Bernsdorf Öffentliche Auslegung

"Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Straßgräbchen, Weißiger Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 17.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes zur „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“ mit Stand vom 12.03.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Eine frühzeitige Beteiligung erfolgte bereits am 01.06.2023 in Form einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Straßgräbchen, Weißiger Straße“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung, Umweltbericht sowie Artenschutzfachbeitrag, Boden- und Lärmschutzgutachten,

wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar

vom 15.04. bis einschließlich 17.05.2024

zu den folgenden Zeiten :

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr               13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723 23826.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung ab dem 08.04.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.

Es ist daraufhinzuweisen, dass der Bebauungsplan einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt (gemäß § 46 und 50 UVPG in Verbindung mit § 9 SächsUVPG).

Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an liegenschaften@bernsdorf.de. Sie können auch bei der Stadt Bernsdorf, Rathausallee 2, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

22.03.2024, gez. Harry Habel, Bürgermeister

Kontaktperson

Nancy Sowa

Rathausallee 2

02994 Bernsdorf

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.