Bebauungsplan Stadt Bernsdorf Öffentliche Auslegung

B-Plan "Stadtzentrum"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2024 bis 15.02.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ der Stadt Bernsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung November 2023, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 212/59, 212/60, 205/16 sowie Teile der Flurstücke 212/45 und 205/17 der Flur 1 in der Gemarkung Bernsdorf.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen inkl. die der Stadt vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, erfolgt in der Zeit  

vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024

elektronisch auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2 zu den folgenden Zeiten:

Montag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 035723/23826, eingesehen werden.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden.

Der Stadtrat hat beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtzentrum“ nach § 13a BauGB aufzustellen. Die Anwendung wurde geprüft. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 UVPG wurde im Bernsdorfer Stadtanzeiger vom 09.09.2023 öffentlich bekanntgemacht.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen.

Kontaktperson

Nancy Sowa

Rathausallee 2

02994 Bernsdorf

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