Flächennutzungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan zum B-Plan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2023 bis 21.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brand-Erbisdorf

über die frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“, in der Fassung vom 14.04.2023

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2023 den Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ in der Fassung vom 14.04.2023 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt (Beschluss Nr. 069/2023).

Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik und Landwirtschaft“ gemäß § 1 Abs. 1 BauNVO.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes ist bereits in der Zeit vom 05.09.2022 bis zum 05.10.2022 erfolgt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2023 (Beschluss Nr. 067/2023) um das Flurstück 65/1 der Gemarkung Obereichenbach erweitert. Damit vergrößert sich der Geltungsbereich auf 43,4 ha und umfasst die privaten Flurstücke 65/1, 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 sowie das kommunale Wegegrundstück Flurstück 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf jeweils vollumfänglich.

Die frühzeitige Beteiligung zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes soll dem bisher vorauseilenden B-Plan Verfahren nun nachgeführt werden.

Der Vorentwurf zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 20.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 20.07.2023 bis zum 21.08.2023 im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann abrufbar. Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 PlanSiG vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf eingereicht oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes:

  • Planurkunde – in der Fassung vom 14.04.2023
  • Begründung – in der Fassung vom 14.04.2023
  • Lageplan Änderung Geltungsbereich – in der Fassung vom 26.05.2023

Die dem FNP zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.  

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 10.07.2023


Dr. Martin Antonow                                    
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Baumgart

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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  • Planzeichnung FNP
  • Begründung FNP
  • Änderung Geltungsbereich

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