Raumordnungs-/Bauleitplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Öffentliche Auslegung

Aufnahme und öffentlichen Auslegung eines Weges in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2022 bis 21.06.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtskarte

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2022 die Aufnahme und Auslegung des Weges von der Straße „Am Wiesengrund“ in Höhe Gewerbegebiet bis Gemeindegrenze zur Stadt Freiberg (VNK 5145356 – NNK 5145356a) als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung als „Selbständiger Geh- und Radweg“ in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf gemäß den Anlagen, beschlossen (Beschluss Nr. 111/2022).
Gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG sind Bestandverzeichnisse nach ihrer erstmaligen Anlegung sechs Monate in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Der Verlauf dieser Frist ist vorher öffentlich bekanntzugeben und die Beteiligten – sofern sie bekannt sind – sind gegen Zustellungsnachweis zu unterrichten. Entsprechend des § 54 Abs. 2 SächsStrG, wird eine Eintragung im Straßenbestandverzeichnis nach § 54 Abs. 1 SächsStrG unanfechtbar, gilt eine nach § 6 Absatz 3 erforderliche Zustimmung als erteilt und die Widmung als verfügt.
Bei dem zur Aufnahme beschlossenen Weg von der Straße „Am Wiesengrund“ in Höhe Gewerbegebiet bis Gemeindegrenze zur Stadt Freiberg (VNK 5145356 – NNK 5145356a) handelt es sich um einen Weg mit öffentlichem Charakter, entsprechend des § 53 Abs. 1 SächsStrG. Der Weg wurde bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengesetzes am 16.02.1993 öffentlich genutzt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Brand-Erbisdorf.
Dies betrifft die Flurstücke 235/10, 250/8, 235/12, 235/13, 675, 662, 676 der Gemarkung St. Michaelis.
Die Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte liegt für die Dauer von sechs Monaten (22.12.2022 – 21.06.2023) nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Stadthaus Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf, im 2. OG beim Fachbereich 3, während der folgenden Öffnungszeiten aus:

 

  • Montag:  08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Die Auslegung der Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte erfolgt gleichzeitig auch online unter: https://mitdenken.sachsen.de/1032678.


Hinweis:
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B.: mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschrieben Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, schriftlich oder zur Niederschrift oder bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf zur Niederschrift einzulegen.
 

Martin Antonow                   
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Dierk Schülke
Leiter Fachbereich 3
(Bau, Immobilien und Umwelt)

Tel.: 037322/32300
mail: bauwesen@brand-erbisdorf.de

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