Bebauungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Wohngebiet St. Jacob"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.11.2022 bis 05.12.2022
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brand-Erbisdorf

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12 nach § 13b BauGB „Wohngebiet St. Jacob“, in der Fassung vom 18.08.2022

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 nach § 13b BauGB mit dem damaligen Namen „Wohngebiet Himmelsfürster Straße“ zur Schaffung von Wohnbauland gefasst.

Der 1. Änderungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 22.12.2020 gefasst.

Der 2. Änderungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 25.05.2021 gefasst.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil St. Michaelis an der Himmelsfürster Straße und umfasst die Flächen der neu gebildeten Flurstücke 84/40, 82/4 und 78/38.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

Mit dem Bebauungsplan sollen ca. 35 Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser geschaffen werden.

Erschließungsträger ist die Firma Immobilien Am Schacht GmbH aus Langenau.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung aufgestellt.

In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.09.2022 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 nach § 13b BauGB mit dem neuen Namen „Wohngebiet St. Jacob“ in der Fassung vom 18.08.2022, bestehend aus der Planzeichnung, der Planzeichenerklärung, den Textlichen Festsetzungen, den Hinweisen, der Begründung, der Erschließungsplanung und dem Fachbeitrag Artenschutz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet St. Jacob“ wird in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Stadthaus, 2. OG, Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf, während der folgenden Öffnungs-zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt:

  • Montag:   08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:  08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch:  geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag:   08:00 – 12:00 Uhr.

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet St. Jacob“ sind gleichzeitig in der Zeit vom 04.11.2022 bis zum 05.12.2022 im Internet auf der Webseite: www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder über die Homepage der Stadt Brand-Erbisdorf: www.brand-erbisdorf.de digital eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 PlanSiG vorrangig online erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich bei der Stadt Brand-Erbisdorf, FB 3, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, eingereicht oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorgebracht werden.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gebeten, bis spätestens zum 05.12.2022 eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes abzugeben, soweit der Aufgabenbereich der TÖB berührt ist. Bitte erteilen Sie auch Auskunft über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des betroffenen Gebietes bedeutsam sein könnten. Des Weiteren bitten wir Sie höflich um interne Beteiligung der weiteren betroffenen Referate nach Erfordernis.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme zum „B-Plan St. Jacob“ an die Stadt Brand-Erbisdorf, FB 3, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, oder senden diese per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

Trifft bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme ein, kann die Stadt davon ausgehen, dass keine weiteren von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Planung berührt werden oder, dass mit der Planung Einvernehmen besteht.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätete geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 nach § 13b BauGB „Wohngebiet St. Jacob“:

  • Übersicht zum Geltungsbereich
  • Verzeichnis der Planunterlagen in der Fassung vom 18.08.2022
  • Planurkunde in der Fassung vom 18.08.2022
  • Textliche Festsetzungen
  • Hinweise
  • Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 18.08.2022
  • Erläuterungsbericht zur Erschließungsplanung vom 18.08.2022
  • Anlagen (Pläne, Berechnungen) zur Erschließungsplanung
  • Stellungnahme Abwasserbeseitigung vom 23.08.2021
  • Bergbehördliche Mitteilung vom 27.07.2021
  • Geotechnische Stellungnahme vom 16.08.2021
  • Fachbeitrag Artenschutz vom 13.07.2022
  • Anlage zur Artenschutzprüfung
  • Stellungnahme untere Verkehrsbehörde vom 24.02.2020

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unter der Telefon-Nr.: 037322/32-350 oder per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbsidorf.de gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 28.10.2022

Dr. Martin Antonow                                    
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / Sachgebiet Stadtplanung

Frau Susanne Baumgart

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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