Bebauungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Wohngebiet Haasenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.05.2021 bis 07.06.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) "Wohngebiet Haasenweg" der Stadt Brand-Erbisdorf, in der Fassung vom 05.03.2021

Der Stadtrat der Bergstadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 nach § 13b BauGB „Wohngebiet Haasenweg“ zur Schaffung von Wohnbauland gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

In der öffentlichen Stadtratssitzung am 24.11.2020 wurde der Änderungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches und zur Einbeziehung weiterer Flurstücke gefasst. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Erbisdorf in Stadtrandlage und umfasst die Flächen der Flurstücke 516/4, 516/15, 516/16, 516/17, 516/18 und eine kleine Teilfläche des Flurstückes 517/2.

Erschließungsträger ist die Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg (LSTW), die im Einvernehmen mit der Stadt Brand-Erbisdorf und mit dem Planungsbüro BPM Ingenieurgesellschaft mbH aus Freiberg (BPM) attraktives Wohnbauland für individuelle Wohnzwecke entwickelt.

Die verkehrstechnische Erschließung des Wohngebietes soll über den Brandsteig erfolgen. Für die gedrosselte Regenwasserableitung ist im Plangebiet ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Bewertung der Altbergbausituation wurde im Rahmen der Entwurfserstellung gutachterlich untersucht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13a BauGB ohne Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie einer formalen Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Belange der Umwelt wurden berücksichtigt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB Nr. 9 „Wohngebiet Haasenweg“ in der Fassung vom 05.03.2021, bestehend aus Teil A – Planzeichnung im Maßstab 1:750, Teil B – Textteil und der Begründung inkl. den dazugehörigen Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen Plan im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange werden gebeten, bis spätestens zum 07.06.2021 eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 05.03.2021 abzugeben, soweit Ihr Aufgabenbereich dadurch berührt ist. Bitte erteilen Sie auch Auskunft über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten. Des Weiteren bitten wir um interne Beteiligung der betroffenen Referate nach Erfordernis.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf oder senden diese per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

Trifft bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme ein, kann die Stadt davon ausgehen, dass keine weiteren von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Planung berührt werden oder, dass mit der Planung Einvernehmen besteht.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Wohngebiet Haasenweg“ werden gleichzeitig in der Zeit vom 07.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Dienstzeiten:

Montag/Mittwoch/Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erhält die Öffentlichkeit hier die Möglichkeit in die Originalunterlagen Einsicht zu nehmen. Wir bitten um Beachtung, dass die Stadtverwaltung am 13.05.2021, 14.05.2021 und am 24.05.2021 aufgrund der Feiertage und Brückentage geschlossen ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 bitten wir für die persönliche Einsichtnahme um vorherige Anmeldung per Telefon: 037322/32-350 oder per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3, Mark 1, 09618 Brand-Erbisdorf eingereicht oder während der Dienstzeiten unter vorheriger Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätete geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / Sachgebiet Stadtplanung

Frau Susanne Baumgart

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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