Umfrage Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Integration und Inklusion

Sächsischer Inklusionspreis 2024

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 30.09.2024
  • Teilnehmer 87 Teilnehmer
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© SIP, Logo Sächsischer Inklusionspreis

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der  Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises 2024 sollen herausragende Ideen, Projekte, Maßnahmen und Praxisbeispiele ausgezeichnet werden, die den Gedanken der Inklusion aktiv und nachhaltig voranbringen und die die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen, die zur Nachahmung anregen.

Teilnehmen können alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte gleich welcher Rechtsform sowie alle Sportvereine, die dem Landessportbund Sachsen angehören.

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Kontaktperson

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an:

Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Miroslawa Müller
Archivstr. 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 56410711
E-Mail: inklusionspreis@fs.sachsen.de

Teilnahmebedingungen

Ich akzeptiere, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist und erteile meine Zustimmung zur Veröffentlichung.

Datenschutzerklärung

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Ich bin damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verwendet werden. Die persönlichen Daten werden vertraulich und ausschließlich intern zur Bewertung der Leistungen durch eine unabhängige Jury genutzt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Daten werden nach der Verleihung gelöscht.

Hiermit wird die Einwilligung erteilt, dass die bei der Sächsischen Staatskanzlei angegliederte Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen personenbezogene Daten (Name, Vorname, E-Mail, Institution / Organisation / Unternehmen, Informationen zur Bewerbung) erhebt, speichert und verwendet zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung des Bewerbungsverfahrens um den Sächsichen Inklusionspreis 2024 sowie der Preisverleihung am 3. Dezember 2024 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an die Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden oder per E-Mail an info@sk.sachsen.de).

Beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare ist darauf zu achten, dass in den Freitextfeldern möglichst keine personenbezogenen Daten eingetragen werden. 

Die zusätzliche untenstehende Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurden zur Kenntnis genommen.

Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Die personenbezogenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet.

Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens am 01. Februar 2023 gelöscht.

Den Datenschutzbeauftragten der Sächsischen Staatskanzlei können Sie erreichen unter:
Telefon:  0351 564-11310 
E-Mail: datenschutz@sk.sachsen.de

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  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Entsprechende Anträge sind an den Verantwortlichen zu richten.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden.

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