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Umfrage Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Integration und Inklusion

Bewerbung Sächsischer Inklusionspreis 2022

Kultur - Bewerbung

Der Sächsische Inklusionspreis 2022 in der Kategorie „Kultur“ richtet sich an alle Projekte, Initiativen, Organisationen, Verbände, Einzelpersonen usw., die Kultur durch aktives Miteinander gemeinsam gestalten.

Sachsen ist nicht nur in seinen Landschaften und Regionen, sondern gerade auch in seinem kulturellen Leben vielfältig und einzigartig. Das Erleben dieser Vielfalt ist für alle unverzichtbarer Bestandteil des sächsischen Lebensgefühls. Keiner sollte von Zugang, Teilhabe oder eigenen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Zeigen Sie uns daher mit Ihren Beispielen, wie Kultur ohne Hindernisse durch aktives Miteinander gemeinsam gestaltet werden kann, beispielsweise in Kunst, Theater, Literatur, Museen etc.

Voraussetzung für eine Bewerbung um den Sächsischen Inklusionspreis 2022 ist, dass Ihr Beispiel im Freistaat Sachsen angesiedelt ist. Zur Bewerbung zugelassen werden laufende oder bereits abgeschlossene Projekte, aber keine Konzepte oder Vorhaben. Für eine Bewerbung um den Sächsischen Inklusionspreis 2022 in der Kategorie „Kultur“ nutzen Sie bitte dieses Formular und senden es ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer - unter Punkt III dieses Formulars geforderten - kurzen Beschreibung Ihres Projekts (zwei Seiten bitte nicht überschreiten) und aussagefähigen Fotos, Screenshots oder ähnlichem bis spätestens 31. August 2022 an die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.

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Kontakt

Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Archivstr. 1
01097 Dresden

Bei Fragen zur Bewerbung steht Frau Miroslawa Müller zur Verfügung.

Telefon: 0351/564-10711

E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de

Datenschutzerklärung

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Hiermit wird die Einwilligung erteilt, dass die bei der Sächsischen Staatskanzlei angegliederte Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen personenbezogene Daten (Name, Vorname, E-Mail, Institution / Organisation / Unternehmen, Informationen zur Bewerbung) erhebt, speichert und verwendet zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung des Bewerbungsverfahrens um den Sächsichen Inklusionspreis 2022 sowie der Preisverleihung am 2. Dezember 2022 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an die Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden oder per E-Mail an info@sk.sachsen.de).

Beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare ist darauf zu achten, dass in den Freitextfeldern möglichst keine personenbezogenen Daten eingetragen werden. 

Die zusätzliche untenstehende Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurden zur Kenntnis genommen.

Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Die personenbezogenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet.

Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens am 01. Februar 2023 gelöscht.

Den Datenschutzbeauftragten der Sächsischen Staatskanzlei können Sie erreichen unter:
Telefon:  0351 564-11310 
E-Mail: datenschutz@sk.sachsen.de

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

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Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden.

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