Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebiet - Großwelkaer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 12.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Sitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet – Großwelkaer Straße“ bestehend aus Planteil A: Zeichnerische Festsetzungen und Vorhabenplan, Planteil B: Textliche Festsetzungen, Planteil C: Begründung, Planteil D: Umweltbericht einschließlich Anlagen in der Fassung vom 27.01.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der „Großwelkaer Straße“ und der „Gerbersiedlung“ im Ortsteil Kleinwelka. Ziel ist es, einen Wohnungsbaustandort für Einzel-, Doppelhäuser und Hausgruppen zu entwickeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 80, 339, 340, 341, 342, 343 der Gemarkung Großwelka mit einer Fläche von ca. 15.172 m². 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB zur Kompensation voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist anzuwenden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 27.01.2025, die Begründung, der Umweltbericht, Baugrunduntersuchung (Anlage 1), Erschließungsplanung (Anlage 2), Artenschutzfachliche Untersuchung (Anlage 3) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden in der Zeit vom

07.04. bis 12.05.2025

im Internet unter https://www.bautzen.de/bekanntmachungen per Verlinkung und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden

                Montag                   07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                Dienstag                 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                Mittwoch                 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                Donnerstag             08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                Freitag                    07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

        • Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Bestandteile des abiotischen (Boden/Geologie, Grund-/Oberflächenwasser, Klima/Luft) und biotischen (Biotope, Pflanzen, Arten) Naturhaushalts, der Fläche, des Landschaftsbildes, der Freizeit- und Erholungsnutzung, des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter, des Menschen und der menschlichen Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 27.06.2024
        • Schutzgut Boden: Untersuchung der geo-/ hydrogeologischen Untergrund- und Bodenverhältnisse einschließlich Prüfung der Baugrundeignung und Versickerungsfähigkeit im Baugrundbericht i.d.F.v. 17.12.2020
        • Schutzgut Wasser: Hinweise zur geordneten Niederschlagswasserentsorgung mittels Rückhaltung und gedrosselter Einleitung in die Vorflut in der Erschließungsplanung i.d.F.v. Oktober 2024
        • Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten im Erfassungsprotokoll streng geschützter Arten i.d.F.v. 26.08.2023

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgüter Boden/Wasser: Niederschlagswasserentsorgung, oberirdische Gewässer, Verbote im Gewässerrandstreifen – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 05.02.2024
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zum Bodenschutz, Altlasten/altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen, Abfallrecht, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde und Kreisentwicklungsamt vom 19.01.2024
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.01.2024
  • Schutzgut Biotope: Wald im Sinne des SächsWaldG einschließlich Waldabstandsflächen – Landratsamt Bautzen, Untere Forstbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Biotope: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft - Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Tierarten: Artenschutz, Einschränkung der Zeiträume für Baufeldfreimachung und Gehölzfällungen - Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.01.2024
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landesamt für Archäologie, Sachsen vom 12.03.2024

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 27.03.2025

Karten Vogt
Oberbürgermeister

Kontakt

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Elisa Menzel
Sachbearbeiterin Stadtplanung

Telefon: 03591 534 619

E-Mail: elisa.menzel@bautzen.de

Datenschutzerklärung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung

Auf Grundlage von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bautzen

vertreten durch den Oberbürgermeister Karsten Vogt

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: stadtverwaltung@bautzen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Bautzen

Innerer Service

Frau Eberhardt

E-Mail: datenschutz@bautzen.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Bautzen

Bauverwaltungsamt

Abteilung Stadtplanung

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: bauverwaltungsamt@bautzen.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Bauleitpläne nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren Stellungnahmen abgeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren ihre Stellungnahmen an die Gemeinde abgeben können. Sofern Sie sich hierfür entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre personenbezogenen Daten. Diese Informationen werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Adressdaten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutz-durchführungsgesetz sowie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
§ 3 BauGB.

6. Empfänger / Empfängerkreis von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern / Empfängerkreis übermittelt:

  • verwaltungsinterne Ämter der Stadtverwaltung Bautzen, die in das Planverfahren einbezogen sind,
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Gutachter),
  • höheren Verwaltungsbehörden (Landratsamt Bautzen) im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder
  • Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
  •  

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

7. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist nach Aufhebung der Bauleitpläne beträgt 10 Jahre.

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

a)   Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
      (Artikel 15 DSGVO).

b)   Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten       (Artikel 16 DSGVO).

c)   Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der    Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO   genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel     18 DSGVO.

d)   Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig    verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von        Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch          noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der         personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der         Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e)   Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung          kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

f)   Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung       betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen    diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Bautzen widerrufen
      (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

g)    Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,        wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet       werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen          Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postanschrift:

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Hausanschrift:

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
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  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Baugrundgutachten
  • Erschließungsplanung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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