Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebiet - Großwelkaer Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 12.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Sitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet – Großwelkaer Straße“ bestehend aus Planteil A: Zeichnerische Festsetzungen und Vorhabenplan, Planteil B: Textliche Festsetzungen, Planteil C: Begründung, Planteil D: Umweltbericht einschließlich Anlagen in der Fassung vom 27.01.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der „Großwelkaer Straße“ und der „Gerbersiedlung“ im Ortsteil Kleinwelka. Ziel ist es, einen Wohnungsbaustandort für Einzel-, Doppelhäuser und Hausgruppen zu entwickeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 80, 339, 340, 341, 342, 343 der Gemarkung Großwelka mit einer Fläche von ca. 15.172 m². 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB zur Kompensation voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist anzuwenden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 27.01.2025, die Begründung, der Umweltbericht, Baugrunduntersuchung (Anlage 1), Erschließungsplanung (Anlage 2), Artenschutzfachliche Untersuchung (Anlage 3) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden in der Zeit vom

07.04. bis 12.05.2025

im Internet unter https://www.bautzen.de/bekanntmachungen per Verlinkung und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden

                Montag                   07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                Dienstag                 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                Mittwoch                 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                Donnerstag             08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                Freitag                    07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

        • Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Bestandteile des abiotischen (Boden/Geologie, Grund-/Oberflächenwasser, Klima/Luft) und biotischen (Biotope, Pflanzen, Arten) Naturhaushalts, der Fläche, des Landschaftsbildes, der Freizeit- und Erholungsnutzung, des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter, des Menschen und der menschlichen Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 27.06.2024
        • Schutzgut Boden: Untersuchung der geo-/ hydrogeologischen Untergrund- und Bodenverhältnisse einschließlich Prüfung der Baugrundeignung und Versickerungsfähigkeit im Baugrundbericht i.d.F.v. 17.12.2020
        • Schutzgut Wasser: Hinweise zur geordneten Niederschlagswasserentsorgung mittels Rückhaltung und gedrosselter Einleitung in die Vorflut in der Erschließungsplanung i.d.F.v. Oktober 2024
        • Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten im Erfassungsprotokoll streng geschützter Arten i.d.F.v. 26.08.2023

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgüter Boden/Wasser: Niederschlagswasserentsorgung, oberirdische Gewässer, Verbote im Gewässerrandstreifen – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 05.02.2024
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zum Bodenschutz, Altlasten/altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen, Abfallrecht, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde und Kreisentwicklungsamt vom 19.01.2024
  • Schutzgut Boden: allgemeine Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.01.2024
  • Schutzgut Biotope: Wald im Sinne des SächsWaldG einschließlich Waldabstandsflächen – Landratsamt Bautzen, Untere Forstbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Biotope: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft - Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Tierarten: Artenschutz, Einschränkung der Zeiträume für Baufeldfreimachung und Gehölzfällungen - Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2024
  • Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 22.01.2024
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landesamt für Archäologie, Sachsen vom 12.03.2024

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 27.03.2025

Karten Vogt
Oberbürgermeister

Kontakt

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Elisa Menzel
Sachbearbeiterin Stadtplanung

Telefon: 03591 534 619

E-Mail: elisa.menzel@bautzen.de

Informationen

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