Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

"Einkaufszentrum Husarenhof"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 06.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“ (i.d.F.v. 02.10.2024)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (in der Fassung vom 02.10.2024) sind durch den Stadtrat am 27.11.2024 gebilligt worden.

Das Plangebiet wird begrenzt:

nördlich durch die Stieberstraße, westlich durch die Dr.-Peter-Jordan-Straße, südlich durch die Schlachthofstraße und östlich durch die bestehende Bebauung der Käthe-Kollwitz-Straße.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1404/2, 1404/4, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10, 1404/11, 1404/13, 1498/2, 1498/4, 1498/6, 1498/8, 1498/10, 1498c sowie Teile der Flurstücke 1495, 1516/1, 1516/2 und 2014a der Gemarkung Bautzen. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 02.10.2024, die Begründung einschließlich Umweltbericht, Einzelhandelsgutachten (Anlage 1), Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten (Anlage 2), Bericht zur artenschutzfachlichen Voruntersuchung des Gebäudes der ehemaligen Volkshochschule und angrenzender Gebäude (Anlage 3), Verkehrsuntersuchung (Anlage 4), Schalltechnisches Gutachten (Anlage 5), Ergebnisse Radiologische Untersuchung (Anlage 6) und die nach Einschätzung der Stadt Bautzen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 7) werden in der Zeit vom

06.01. bis 06.02.2025

im Internet unter https://www.bautzen.de/buerger-rathaus-politik/bekanntmachungen und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 während der Dienststunden

                       Montag             07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Dienstag           08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

                       Mittwoch           07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                       Donnerstag       08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

                       Freitag               07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Bestandserfassung und -bewertung des Zustandes der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tierarten, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Landschaftsbild, Landschaftserleben und naturbezogene Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter, den Menschen und die menschliche Gesundheit einschließlich dem Erfordernis von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sowie Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen im Umweltbericht i.d.F.v. 02.10.2024
  • Schutzgut Tierarten: Prüfung der Zugriffsverbote auf geschützte Tier- und Pflanzenarten im Begehungsprotokoll streng geschützter Tierarten i.d.F.v. 02.09.2019 und der artenschutzfachlichen Voruntersuchung vorhandener Gebäude i.d.F.v. 15.11.2022
  • Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Untersuchung von Lärmimmissionen durch die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Husarenhof“ im Schalltechnischen Gutachten i.d.F.v. 30.11.2023
  • Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit: Analyse der aktuellen Radonsituation in Bestandsgebäuden in der Radiologischen Untersuchung i.d.F.v. 21.10.2020

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich derer aus der frühzeitigen Beteiligung zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Schutzgut Mensch: Lärm-/Immissionsschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Immissionsschutzbehörde vom 06.12.2018
  • Schutzgüter Boden/Wasser: Abwasserentsorgung – Landratsamt Bautzen, Untere Wasserbehörde vom 06.12.2018
  • Schutzgut Boden: Altlasten/altlastenverdächtige Fläche/schädliche Bodenveränderungen – Landratsamt Bautzen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 06.12.2018
  • Schutzgut Tierarten: Artenschutz – Landratsamt Bautzen, Untere Naturschutzbehörde vom 06.12.2018
  • Schutzgut Mensch: Radonschutz/Geologie – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 26.11.2018
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Archäologie – Landesamt für Archäologie, Sachsen vom 05.11.2018
  • Natur und Landschaft – Grüne Liga Sachsen e.V. vom 18.11.20218
  • Natur und Landschaft/Durchgrünung/Klima – BUND Sachsen e.V. vom 29.11.20218
  • Natur und Landschaft/Denkmalschutz – Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 26.11.2018

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen) oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 311 abgegeben werden. Eine Übersendung per Fax an die 03591/534 633 ist ebenso möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz sowie die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Die Daten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, 29.11.2024

Karten Vogt
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung 

Elisa Menzel

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Telefon: 03591 534619

E-Mail: elisa.menzel@bautzen.de

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