Bebauungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanentwurf "Parkplatz Schliebenstraße" (2021/2024) i.d.F.v. 24.05.2024

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 14.10.2024
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Planzeichnung

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz Schliebenstraße“ (2021/2024) in der Fassung vom 24.05.2024 mit Begründung sind mit Beschluss-Nr. BV-0598/2024 am 20.06.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung bestimmt worden.

Das Plangebiet liegt östlich der Schliebenstraße und westlich der Leibnizstraße. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 1779/9, 2742/1, 2743 und eine Teilfläche des Flurstücks 1778 der Gemarkung Bautzen sowie eine externe Kompensationsfläche, die Teilfläche des Flurstücks144/2 der Gemarkung Seidau. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich damit über insgesamt 16.236 m² (mit Kompensationsfläche).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird angewendet.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes im Bereich der Flurstücke 2743 und 1778 der Gemarkung Bautzen. Die Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz Schliebenstraße“ (2021/2024) in der Fassung vom 24.05.2024 die Begründung, der Grünordnungsplan und der Umweltbericht sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlage I), die Baugrunduntersuchung (Anlage II), die Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit (Anlage III), die Kampfmittelsondierung (Anlage IV), das schalltechnische Gutachten (Anlage V), die abwassertechnische Erschließungsplanung (Anlage VI), die verkehrstechnische Erschließungsplanung (Anlage VII), die wasserrechtliche Erlaubnis (Anlage VIII), weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

09.09.2024 – 14.10.2024

im Internet unter www.bautzen.de und auf dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der vorgenannten Planunterlagen ist während der Veröffentlichungsfrist über diese Internetseiten abrufbar.

Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der vorgenannten Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung während der Veröffentlichungsfrist vom

09.09.2024 – 14.10.2024

in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 310, 311, 312 oder 314 während der Dienststunden

                            Montag                  07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                            Dienstag                09.00 - 16.00 Uhr

                            Mittwoch                07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

                            Donnerstag            09.00 - 18.00 Uhr

                            Freitag                   07.30 - 12.00 Uhr

öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung möglich.

Die in den Planunterlagen genannten Normen und Richtlinien können am benannten Auslegungsort eingesehen werden. Zusätzlich sind die genannten DIN-Normen über die Beuth Verlag GmbH (Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin) beziehbar oder in DIN-Normen-Auslegestellen, z.B. in der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen, Löbauer Straße 1 in 02625 Bautzen einsehbar.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden: Umweltschutz, einschließlich Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern und die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser- und des Immissionsschutzrechts.

  • Grünordnungsplan (Teil C-2) vom 18.12.2020 inklusive der naturschutzfachlichen Bewertung der Änderung der Beleuchtungsanlagen vom 14.03.2024 sowie der Umweltbericht (Teil C-3) zum Bebauungsplan vom 18.12.2020 mit der Bestandsbewertung, Bewertung der Umweltauswirkungen und Bilanzierung des Eingriffs
  • Artenschutzfachbeitrag vom 26.02.2019 zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Belange und Vermeidungsmaßnahmen
  • Baugrundgutachten vom 30.10.2019 zur Ermittlung des anstehenden Baugrundes und als Grundlage zur Planung der Versickerungsanlagen
  • Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit vom 03.04.2020 zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und als Grundlage zur Planung der Versickerungsanlagen
  • Kampfmittelsondierung vom 05.09.2019 zum Ausschluss etwaiger Kampfmittelbelastungen im Planungsgebiet
  • schalltechnisches Gutachten vom 13.11.2020 zur Bewertung der Auswirkungen infolge der Parkplatzerweiterung
  • abwassertechnische Erschließungsplanung (Entwurfsplanung) vom 30.06.2020 als Grundlage für die weitere Planung der Versickerungsanlagen und zur Festsetzung notweniger abwassertechnischer Festsetzungen im Planungsgebiet
  • verkehrstechnische Erschließungsplanung (Entwurfsplanung) vom 30.06.2020 als Grundlage für die weitere Planung der Verkehrsanlagen und zur Festsetzung notweniger verkehrlicher Festsetzungen im Planungsgebiet

Darin sind folgende umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Artenschutz: Informationen zu Biotoptypen, Vorkommen von Tieren, Vorkommen von Pflanzen, Biotopverbundfunktion
  • Schutzgut Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme
  • Schutzgut Boden: Informationen zur Geologie und Versickerungsfähigkeit, mögliche Vorbelastungen
  • Schutzgut Wasser: Informationen zum Oberflächenwasser, Grundwasser sowie Hinweise zur Niederschlagswasserableitung
  • Schutzgut Luft und Klima: Informationen zu klimatischen Verhältnissen, Vorbelastungen
  • Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zum jetzigen Zustand des Plangebiets, Prüfung der Betroffenheiten, Bodendenkmalfunde
  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Informationen zur Vorbelastung durch Verkehrslärm und den Auswirkungen der Planung
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

  • Umweltschutz, einschließlich Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
  • umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Beteiligung zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes mit umweltbezogenen Informationen liegen vor:

  • LfULG vom 04.02.2020 zu den Belangen Fluglärm, Anlagensicherheit / Störfallvorsorge, natürliche Radioaktivität, Fischartenschutz und Fischerei sowie Geologie
  • RPV Oberlausitz-Niederschlesien vom 06.03.2020 zu den Belangen Raumordnung, Wasserhaushalt
  • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen vom 02.03.2020 zu den Belangen Oberflächenwasser
  • LRA Bautzen vom 16.03.2020 zu den Belangen Bodenschutz, Artenschutz, Kreislaufwirtschaft, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 06.03.2020, 28.08.2020 und 03.11.2020 zu den Belangen des Denkmalschutzes
  • BUND vom 04.03.2020 zu den Belangen Naturschutz, Bodenschutz
  • GRÜNE LIGA Sachsen e. V. vom 03.03.2020 zu den Belangen Naturschutz, Bodenschutz, Wasserhaushalt und Wasserkreislauf
  • LfULG vom 10.03.2022 zu den Belangen Fluglärm, Anlagensicherheit / Störfallvorsorge, natürliche Radioaktivität, Fischartenschutz und Fischerei sowie Geologie
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 11.03.2022, 19.12.2022, 06.01.2023 und 04.03.2024 zu den Belangen des Denkmalschutzes
  • LRA Bautzen vom 14.03.2022 zu den Belangen Bodenschutz, Artenschutz, Kreislaufwirtschaft, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Naturschutz
  • LRA Bautzen vom 23.03.2022 zu den Belangen Naturschutz
  • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bautzen vom 11.02.2022 zu den Belangen Oberflächenwasser
  • BUDISSA Agrarprodukte AG vom 08.02.2022 zu den Belangen Bodenschutz
  • BUND vom 11.03.2022 zu den Belangen Naturschutz, Bodenschutz, Oberflächenwasser

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gleichzeitig zum Bebauungsplanentwurf beteiligt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bautzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine Stellungnahme in Papierform abgeben, senden Sie diese an die Stadt Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen oder an die Fax-Nr.: 03591 534-633. Sie können die Stellungnahme auch mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten am benannten Auslegungsort abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist des Bebauungsplans nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs.1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen. Weitere Informationen sind dem Datenblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Bauleitplanung“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Bautzen, den 31.08.2024

Karsten Vogt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Birgit Uhlig

Abteilungsleiterin

Telefon: 03591 534 614

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