Bebauungsplan Stadt Bautzen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" - 3. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 17.01.2021
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz"

Der Bebauungsplan "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" (März 1999) soll in einem weiteren Teilbereich überplant und durch Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes geändert werden. Die Planung dient der städtebaulichen Neuordnung, da die vormaligen Nutzungsvorstellungen nicht mehr umsetzbar sind. Planungsziel bleibt die Entwicklung des Areals an der Talsperre für Freizeit- und Erholungszwecke.

Vorgesehen ist die Ausweisung von Sondergebieten für Freizeit und Erholung gemäß
§ 11 Baunutzungsverordnung.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden.

Der ca. 3,49 ha große Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst das rot gekennzeichnete Areal an der Strandpromenade, liegt im Flurstück 14/60 der Gemarkung Burk und betrifft eine Teilfläche des B-Planes "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" (März 1999).

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren kann der Vorentwurf (16.11.2020) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Talsperre Bautzen - Ferienpark Oberlausitz" in der Zeit vom

04.01.2021 bis 17.01.2021

im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Hier wird öffentlich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet, den Bürgern wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Während dieser Frist kann sich jedermann zum Bebauungsplanvorentwurf äußern:

schriftlich          Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen

E-Mail               bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon             während der Dienststunden

                         03591 534 614 oder 03591 534 618

Die Äußerungen werden ausgewertet und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung der Äußerungen ist gemäß den Vorschriften des BauGB nicht vorgesehen.

Bautzen, den 01.12.2020

Alexander Ahrens

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung

Ute Trotzky

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Telefon: 03591 534618

E-Mail: ute.trotzky@bautzen.de

Datenschutzerklärung

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten zum Zwecke der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens Daten gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden von der Stadtverwaltung Bautzen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheiten beurteilen zu können. Sie werden solange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die Stadtverwaltung Bautzen als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Bautzen ist wie folgt erreichbar:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herr Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

Kontaktaufnahme über: datenschutz@bautzen.de

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