In der Sitzung am 29.08.2018 hat der Stadtrat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 03.07.2018) – mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Geplant wird die Ausweisung eines Sondergebietes „Möbelhandel“, gelegen nördlich der Kreckwitzer Straße auf dem Flurstück 3092/1 Gemarkung Bautzen.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Weitere umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern sind in der Grünordnung und im Umweltbericht dargelegt:
Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost" – 3. Änderung (Entwurf vom 03.07.2018) – liegt mit Begründung, Grünordnung und Umweltbericht sowie den wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu wasser-, bodenschutz-, naturschutz- und artenschutzrechtlichen sowie geologischen Belangen gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom
17.09.2018 bis 02.10.2018
in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 314, 312, 311 oder 310 während der Dienststunden
Montag 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Räume sind barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar.
Die oben genannten Unterlagen können vom 17.09.2018 bis 02.10.2018 auch im Internet unter www.bautzen.de und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Nach § 4a Absatz 3 BauGB wird bestimmt, dass während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten (grau gekennzeichneten) Teilen des Bebauungsplanentwurfes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB beteiligt.
Bautzen, den 29.08.2018
Alexander Ahrens
Oberbürgermeister
birgit.uhlig@bautzen.de
ute.trotzky@bautzen.de
bauverwaltungsamt@bautzen.de