Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan I.10 "Gewerbegebiet Horkenstraße" - 1. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 05.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 und § 4 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ – 1. Änderung in Bannewitz in der Fassung vom 12. März 2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ – 1. Änderung in Bannewitz in der Fassung vom 12. März 2024, bestehend aus Planfassung und der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Flurstück 393/2 der Gemarkung Bannewitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ wird erforderlich, um die innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes unzulässigen Nutzungen zu qualifizieren. Die Änderungen beziehen sich auf die Textlichen Festsetzungen des Planes. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 03.06. bis einschließlich 05.07.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag     9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                      9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 24.05.2024

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Zimmer 308
Tel.: 035206-20449

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