Außenbereichssatzung Gemeinde Bannewitz Beschluss

Ergänzungssatzung Nr. I.23 „Steinstraße Cunnersdorf“ in Bannewitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.01.2026 bis 23.01.2027
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 25. November 2025 in der öffentlichen Sitzung die Ergänzungssatzung Nr. I.23 „Steinstraße Cunnersdorf“ in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 078/2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Mai 2025 mit redaktionellen Korrekturen vom 04.11.2025 wurde gebilligt.

Die Ergänzungssatzung mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag                von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag              von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag        von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag                 von 9:00 bis 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de oder das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Die Ergänzungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassenen Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 23. Januar 2026

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Telefon: 035206-20449

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