Außenbereichssatzung Gemeinde Bad Brambach Beschluss

Außenbereichssatzung "Rohrbach in Richtung Hennebach"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.06.2026 bis 18.06.2027
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB

Inkrafttreten der Außenbereichssatzung

„Rohrbach in Richtung Hennebach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung die Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ beschlossen. Der Bestätigungsbeschluss zum Satzungsbeschluss wurde ebenfalls in öffentlicher Sitzung am 27.05.2026 gefasst. Der Satzungsbeschluss sowie der Bestätigungsbeschluss werden hiermit gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V. m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ kann einschließlich der Begründung in der Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Str. 1, 08648 Bad Brambach, 1. Etage, Zimmer 8 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Dienstag                      9.00 - 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                  9.00 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch Termine vereinbart werden (037438/ 219791).

Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Die in Kraft getretene Satzung mit Begründung und Planzeichnung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend in das Internet unter www.bad-brambach.de (Gemeinderat/Satzungen) eingestellt sowie über das zentrale Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bad Brambach, Adorfer Str. 1, 08648 Bad Brambach geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Brambach, den 28.05.2026                                                ______________

                                                                                               Torsten Schnurre

                                                                                               (Amtsverweser)

Verfahrensvermerk:

Pressehinweis

Freie Presse vom         06.06.2026

Ausgehangen am:         09.06.2026                                           ……………………         - Siegel –

                                                                                               T. Schnurre

                                                                                               Amtsverweser

Abzunehmen am:          19.06.2026                                            ………………………      - Siegel –

                                                                                               T. Schnurre

                                                                                               Amtsverweser

Abgenommen am:                    …………………….                    ………………………      - Siegel –

                                                                                               T. Schnurre

                                                                                               Amtsverweser

Kontakt

Frau Kerstin Weber
E-Mail: bauamt@bad-brambach.de

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