Bebauungsplan Gemeinde Bad Brambach Öffentliche Auslegung

Gemeinde Bad Brambach BP "ErweiterungMineralquelle an der Sprudelstraße"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.06.2026 bis 17.07.2026
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Planzeichnung

Gemeinde Bad Brambach

Ortsübliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Erweiterung Mineralquelle an der Sprudelstraße“,
Gemeinde Bad Brambach

1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses und

2. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf Mai 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 27.05.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Aufstellungsbeschluss Beschluss-Nr. 11/2024/5 vom 27.11.2024 dahingehend zu ändern, dass dieser zum Zweck der Festsetzung einer aktiven Waldrandgestaltung um Teile des Flurstückes 264/2 der Gemarkung Oberbrambach sowie zum Zweck einer notwendigen, flächigen Versickerung um das Flurstück 288/2 der Gemarkung Oberbrambach südlich der Sprudelstraße ergänzt wird. Im Übrigen gilt der Aufstellungsbeschluss Nr. 11/2024/5 vom 27.11.2024 fort.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Oberbrambach ganz oder teilweise: 264/2; 268/1; 269/1; 270/1; 271/4; 271/5; 272/2; 273/10; 273/2; 273/5; 273/9; 274; 275/3; 276/1; 277/1; 278; 279/3; 288/2; 288/4; 288/5; 289/2; 290/2; 292/2; 293/2.

Im beigefügten Planauszug aus dem Bebauungsplanentwurf vom Mai 2026 ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans dargestellt. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ebenfalls am 27.05.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung der Vorentwurfsplanunterlagen vom Juli 2025 als hinreichende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu werten,

sowie die Planunterlagen zum Entwurf vom Mai 2026, bestehend aus:

  • Teil A - Planzeichnung M 1 : 1.000
  • Teil B – Textliche Festsetzungen
  • Beiblatt „stadttechnische Erschließung“
  • Begründung mit dem Umweltbericht und 10 Anlagen:
  1. Bestandsplan 05/2026
  2. Übersichtsplan Planung Hochbau 04/2025
  3. Baugrundgutachten 03/2025
  4. Entwässerungsplanung 04/2026
  5. Artenschutzfachbeitrag 04/2026
  6. Schallimmissionsprognose 04/2026
  7. Belegungsplan Solarflächen 04/2026
  8. Schleppkurvennachweis 04/2026
  9. Gebietseigene(s) Saatgut und Gehölze in Sachsen 2022
  10. Biodiversität und Freiflächenanlagen 2024

gebilligt und zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Daher werden o. g. Unterlagen gemeinsam mit dieser Bekanntmachung in der Zeit

vom 02.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Bad Brambach unter https://www.bad-brambach.de/bauleitplanung.html sowie dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Planunterlagen liegen zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Str. 1 (Bauamt Zimmer 8, 1. OG), 08648 Bad Brambach während folgender Dienststunden

Montag         09.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag        09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch       09.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag   09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in Planunterlagen außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Gemeindeverwaltung, Tel. 037438/20329 zu vereinbaren.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich, darunter per E-Mail an sekretariat@bad-brambach.de, oder während der Dienststunden bei o. g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Brambach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bad Brambach, den __.__.2026

Torsten Schnurre      
Amtsverweser

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Str. 1 (Bauamt Zimmer 8, 1. OG), 08648 Bad Brambach

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