Außenbereichssatzung Gemeinde Bad Brambach Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Rohrbach in Richtung Hennebach"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 11.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung – öffentliche Auslegung - des Entwurfes der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Der Planbereich wird begrenzt im Norden und Osten durch Flächen der Forstwirtschaft, im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft.

im Norden         Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft

im Osten           Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft, Flurstück Nr. 127 – bebaute Fläche

im Süden          Flurstück Nr. 128, 104 – Flächen der Landwirtschaft

im Westen        Flurstück Nr. 103/1 – Fläche der Landwirtschaft; Flurstück Nr. 102 – bebaute Fläche

Ziel der Planung: Im angegebenen Geltungsbereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, Einfamilienhäuser mit Nebengebäuden errichten zu können.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum 14.03.2024 bis 04.04.2024 durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der am 30.10.2024 gebilligte und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ (Planstand 10/2024) bestehend aus Satzungsentwurf und Begründung während der Veröffentlichungsfrist:

vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 im Internet:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der o. g. Veröffentlichungsfrist als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Entwurfsunterlagen in der

Gemeindeverwaltung Bad Brambach

Bauamt Zimmer 8, 1. OG

Adorfer Str. 1

08648 Bad Brambach

während folgender Dienstzeiten:

Montag                                9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag                               9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                             9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag                         9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Jedermann kann die Unterlagen einsehen und hierüber Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen:

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen wie folgt vorgebracht werden können:
  • durch elektronische Übermittelung

an die Gemeindeverwaltung Bad Brambach per E-Mail an bauamt@bad-brambach.de

  • schriftlich an die

Gemeindeverwaltung Bad Brambach

Bauamt

                               Adorfer Straße 1

08648 Bad Brambach

  • oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift

Gemeindeverwaltung Bad Brambach

Bauamt Zimmer 8, 1. OG

Adorfer Str. 1

08648 Bad Brambach

  1. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Bad Brambach, 15.01.2025

Torsten Schnurre                                                                             

Amtsverweser

Verfahrensvermerke:

Ausgehangen am:                    28.01.2025                                             …………………………………..                            – Siegel –

Torsten Schnurre, Amtsverweser

Abzunehmen am:                     06.02.2025                                             ………………………………….                           – Siegel –

Torsten Schnurre, Amtsverweser

Abgenommen am:                   ……………………………………….

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bad Brambach

bauamt@bad-brambach.de

Kerstin Weber

037438 219791

Informationen

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