Ortsübliche Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung – öffentliche Auslegung - des Entwurfes der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt im Norden und Osten durch Flächen der Forstwirtschaft, im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
im Norden Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft
im Osten Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft, Flurstück Nr. 127 – bebaute Fläche
im Süden Flurstück Nr. 128, 104 – Flächen der Landwirtschaft
im Westen Flurstück Nr. 103/1 – Fläche der Landwirtschaft; Flurstück Nr. 102 – bebaute Fläche
Ziel der Planung: Im angegebenen Geltungsbereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, Einfamilienhäuser mit Nebengebäuden errichten zu können.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum 14.03.2024 bis 04.04.2024 durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der am 30.10.2024 gebilligte und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ (Planstand 10/2024) bestehend aus Satzungsentwurf und Begründung während der Veröffentlichungsfrist:
vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 im Internet:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der o. g. Veröffentlichungsfrist als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Entwurfsunterlagen in der
Gemeindeverwaltung Bad Brambach
Bauamt Zimmer 8, 1. OG
Adorfer Str. 1
08648 Bad Brambach
während folgender Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Jedermann kann die Unterlagen einsehen und hierüber Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen:
an die Gemeindeverwaltung Bad Brambach per E-Mail an bauamt@bad-brambach.de
Bauamt
Adorfer Straße 1
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Bad Brambach, 15.01.2025
Torsten Schnurre
Amtsverweser
Verfahrensvermerke:
Ausgehangen am: 28.01.2025 ………………………………….. – Siegel –
Torsten Schnurre, Amtsverweser
Abzunehmen am: 06.02.2025 …………………………………. – Siegel –
Abgenommen am: ……………………………………….
bauamt@bad-brambach.de
Kerstin Weber
037438 219791