Außenbereichssatzung Gemeinde Bad Brambach Frühzeitige Beteiligung

Entwurf Außenbereichssatzung "Rohrbach in Richtung Hennebach"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.03.2024 bis 04.04.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 35 Abs. 6 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - öffentliche Auslegung -des Entwurfes der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Brambach hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ in der Fassung 09/2023 mit Begründung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Es wird für diese Satzung ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird. Der Planbereich wird begrenzt im Norden und Osten durch Flächen der Forstwirtschaft, im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft. Die Lage der im Norden Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft (mit überwiegend Nadelgehölzbestand) im Osten Flurstück Nr. 163 – Fläche der Forstwirtschaft (mit überwiegend Nadelgehölzbestand), Flurstück Nr. 127 – Grünland im Süden Flurstück Nr. 128, 104 – Flächen der Landwirtschaft (Ackerflächen) im Westen Flurstück Nr. 103/1 – Fläche der Landwirtschaft (Ackerflächen), Flurstück Nr. 102 – bebaute Fläche (Gärten) Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der Möglichkeit in dem angegebenen Geltungsbereich Einfamilienhäuser mit Nebengebäuden analog der umgebenden Bebauung zu errichten. Die Öffentlichkeit kann sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Straße 1, 08648 Bad Brambach, Zimmer 8 unterrichten lassen und sich zur Planung äußern. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Rohrbach in Richtung Hennebach“ bestehend aus Planzeichnung einschließlich Begründung wird daher in der Zeit vom 14.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 in der Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Str. 1, 08648 Bad Brambach, Zimmer 8 - Bauamt während der üblichen Dienststunden Montag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:  Teilfläche des Flurstückes Nr. 162/1 Biotop (ID 6510-0012 – Magere Frischwiese – Gesamtfläche 1876 m² (mit T.v. Fl.Nr. 102) Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter www.bad-brambach.de/oeffentl.-mitteilungen.html eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Straße 1, 08648 Bad Brambach oder per E-Mail unter bauamt@bad-brambach.de oder mündlich zur Niederschrift bei Gemeindeverwaltung Bad Brambach, Adorfer Straße 1, 08648 Bad Brambach, Zimmer 8 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Bad Brambach, 27.02.2024 __________________________ (Torsten Schnurre, Amtsverweser) Verfahrensvermerke: Ausgehangen am: 04.03.2024 …………………………………………… - Siegel - Torsten Schnurre, Amtsverweser Abzunehmen am: 12.03.2024 ………………………………………….. - Siegel – Torsten Schnurre, Amtsverweser Abgenommen am: ……………

Kontaktperson

Ingenieurbüro für Bauwesen

Dipl.-Ing. (FH) Christian Becker

Markt 10

08626 Adorf/Vogtl.

Tel. 037423/2866

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