Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Aue - Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Vorhaben nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.07.2026 bis 25.08.2026
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Planzeichnung

Vorhaben nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB)

Vorhaben: Nutzungsänderung Wochenendhaus zu Wohnzwecken im Ortsteil Alberoda

Der Stadtverwaltung liegt ein Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für die Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Flurstücknummer 420/14 der Gemarkung Alberoda vor.

Das auf dem Baugrundstück befindliche Gebäude besitzt ein Untergeschoss mit Garage, ein Erdgeschoss mit Aufenthaltsräumen sowie über ein kleines Dachgeschoss mit Satteldach. Das vormals als Wochenendhaus genutzte Gebäude, wurde bereits durch einen 1-geschossigen Anbau mit Flachdach nach Westen erweitert.

Beurteilungsgrundlage ist die Erweitere Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB zur Klarstellung und Ergänzung des Innenbereiches für den OT Alberoda. Mit der Satzung wird die Grenze zwischen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich verbindlich festgelegt.

Demnach liegt das Baugrundstück Flurstücknummer 420/14 der Gemarkung Alberoda im Außenbereich; die planungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens richtet sich hier nach § 35 BauGB.

Die Umsetzung des Vorhabens soll unter Anwendung der befristeten Sonderregelung nach § 246e BauGB erfolgen. Nach der gesetzlichen Vorgabe sind bei der Anwendung dieser Regelung die nachbarschaftlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Nach § 36a Abs. 2 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb angemessener Frist geben, höchstens jedoch innerhalb eines Monats.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Anlehnung an die Beteiligungsvorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026 im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 während der Sprechzeiten

Montag                                              von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Dienstag                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1800 Uhr

Mittwoch                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr

Donnerstag                                      von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Freitag                                               von 0900 Uhr – 1230 Uhr

eingesehen werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) einzusehen.

Etwaige Stellungnahmen können innerhalb dieser Frist an o.g. Anschrift schriftlich oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: planung@aue.de

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidungsfindung ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können.

Aue-Bad Schlema, den 18.06.2026

gez. Kohl                                                                             Siegel

Oberbürgermeister 

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