Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Aue - Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Vorhaben nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.06.2026 bis 20.07.2026
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Planzeichnung

Vorhaben nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB)

Vorhaben: Eingeschossiges Wohngebäude als Naturstamm Blockhaus im Ortsteil Alberoda

Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für die Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes auf dem Grundstück Flurstücknummer 338/24 der Gemarkung Alberoda vor.

Auf der Baufläche befindet sich das um 1901 im Villenstil errichtete Wohngebäude Am Muldenblick 14. Nach den vorliegenden Antragsunterlagen ist es geplant, dass seit vielen Jahren leerstehende Gebäude auf Grund des schlechten Bauzustandes abzubrechen.

Beurteilungsgrundlage ist die Erweitere Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Klarstellung und Ergänzung des Innenbereiches für den OT Alberoda. Mit der Satzung wird die Grenze zwischen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich verbindlich festgelegt.

Demnach liegt das Baugrundstück Flurstücknummer 338/24 der Gemarkung Alberoda im Außenbereich; die planungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Vorhabens richtet sich hier nach § 35 BauGB.

Die Umsetzung des Vorhabens soll unter Anwendung der befristeten Sonderregelung nach § 246e BauGB erfolgen. Nach der gesetzlichen Vorgabe sind bei der Anwendung dieser Regelung die nachbarschaftlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Nach § 36a Abs. 2 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb angemessener Frist geben, höchstens jedoch innerhalb eines Monats.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Anlehnung an die Beteiligungsvorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 22.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026 im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 während der Sprechzeiten

Montag                                              von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Dienstag                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1800 Uhr

Mittwoch                                           von 0900 Uhr – 1200 Uhr

Donnerstag                                      von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr

Freitag                                               von 0900 Uhr – 1230 Uhr

eingesehen werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Lageplan im Internet auf folgender Seite der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema (www.aue-badschlema.de unter den Menüpunkten „Wirtschaftsstandort“ → „Beteiligungsportal“ → „Veröffentlichte Bauleitpläne“) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) einzusehen.

Etwaige Stellungnahmen können innerhalb dieser Frist an o.g. Anschrift schriftlich oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: planung@aue.de

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidungsfindung ggf. nicht mehr berücksichtigt werden können.

Aue-Bad Schlema, den 26.05.2026

gez. Kohl                                                                             Siegel

Oberbürgermeister 

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