Verfahren Große Kreisstadt Aue - Bad Schlema Haushalt und Finanzen

Auslegung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2021 bis 18.06.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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HAUSHALTSSATZUNG  2021

- Öffentliche Auslegung des Entwurfes -

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Der ENTWURF der Haushaltssatzung (inkl. Haushaltsplan) der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Zeit vom

01. Juni 2021 bis einschließlich 09. Juni 2021

öffentlich ausgelegt.

Für jedermann besteht die Möglichkeit, den Entwurf im Rathaus der Großen Kreis-stadt Aue, Zimmer 112 in der Stadtkämmerei, während der Dienststunden oder über das Bürgerbeteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/aue/startseite  öffentlich einzusehen.

Einwendungen von Bürgern und Abgabepflichtigen der Großen Kreisstadt Aue zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 können während der Einwendungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an Kaemmerei@aue.de ab dem 01. Juni 2021 bis einschließlich zum 18. Juni 2021, abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag, Mittwoch und Donnerstag         9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                                 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                    9:00 – 12:00 Uhr

Wegen der besonderen Umstände, die die COVID-19-Pandemie mit sich bringt, besteht derzeit ein stark eingeschränkter Publikumsverkehr für die Stadtverwaltung.      

Bitte melden Sie sich daher vorsorglich unter der Telefonnummer 03771 281 145 zur persönlichen Einsichtnahme an, bzw. nutzen Sie die Möglichkeit, sich auf der Internetseite  des Beteiligungsportals unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/aue/startseite zu informieren. Über dieses Beteiligungsportal können Sie zudem auch Einwendungen abgeben.

Kontaktperson

Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema 

Kämmerei

Goethestraße 5

08280 Aue

Kaemmerei@aue.de

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 76 Absatz 1 SächsGemO in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 DSGVO und Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportals. Diese finden Sie unter: https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme (Einwendung) der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Haushaltssatzung für die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Über Einwendungen ohne persönliche Daten kann nicht entschieden werden.

Verantwortlich für die Erhebung der Daten ist:

Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema

Kämmerei

Goethestraße 5

08280 Aue

kaemmerei@aue.de

Zuständiger Datenschutzbeauftragter:

Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Goethestraße 5

08280 Aue

Datenschutz@kurort-schlema.de

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