Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9“ nach § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue – Bad Schlema hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Februar 2019, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Februar 2019 wurde gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan/die Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung im Rathaus der Stadt Aue – Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 während der Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1600 Uhr
Dienstag von 0900 Uhr – 1200 Uhr und 1300 Uhr – 1800 Uhr
Freitag von 0900 Uhr – 1200 Uhr
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß §10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.aue.de unter den Menüpunkten „Aktuelles“ → „Bauleitplanung“) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Aue - Bad Schlema
Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung
Herr Scheinfuß