Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 30.01.2026 bis 02.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat mit Beschluss-Nr. 0220/25/08-StR/17/25 am 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt. Er umfasst die Flurstücke 1540/8 und 1540/7 der Gemarkung Annaberg vollständig sowie Teilflächen der Flurstücke 1532/254 und 1547/20 der Gemarkung Annaberg.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Vorhabens ist es, am Standort des bestehenden Lidl-Marktes an der Chemnitzer Straße 42 einen deutlich größeren, modernen Markt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.470 m² zu errichten. Hierzu soll der bestehende, bereits großflächige Markt (ca. 1.032 m²) vollständig abgerissen werden. Der geplante Neubau soll zukünftig in seiner Lage verändert werden und eine zusätzliche Ausfahrt an der westlichen Grundstücksgrenze zur B 95 erhalten.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Sanierung, Zimmer Nr. 2.24 im Rathaus der Stadt Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der Dienststunden

Montag                    8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag                  8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch                  8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag              8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis einschließlich 02.03.2026 zur Planung per E-Mail an Bau@Annaberg-Buchholz.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach Erstellung des Bebauungsplanentwurfs erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.annaberg-buchholz.de. und im zentralen Internetportal des Landes Sachsen eingestellt.

Annaberg-Buchholz, den 19.12.2025
 

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Kontakt

Mario Dammköhler
SB Stadtplanung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142
mario.dammkoehler@annaberg-buchholz.de

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