Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Robert-Blum-Straße“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.01.2026 bis 05.02.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 27.11.2025 mit Beschluss Nr. 0212/25/08-StR/16/25 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsstandort Robert-Blum-Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie Begründung und Anlagen 1 bis 7 in der Fassung 10/2025 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB). Vorhabenträger ist die Ratisbona Baubetreuungs GmbH & Co. oHG, Kumpfmühler Straße 5, 93047 Regensburg. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung des ALDI-Marktes vom nicht integrierten Standort am Erzgebirgscenter an den integrierten Standort an der Robert-Blum-Straße geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.‑Nrn. 1502/31 und 1508/15. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 10/2025 bestehend aus:

-           der Planzeichnung (Teil A) M 1: 250,
-           dem Text (Teil B),
-           der Begründung einschließlich Anlagen:

  • Anlage 1: Lageplan Ratisbona
  • Anlage 2: Vorhabens-Visualisierung
  • Anlage 3: Verkehrsuntersuchung zum Einzelhandelsstandort Robert-Blum-Straße in Annaberg-Buchholz inkl. Anlage 1 Lageplan – Nachweis der Sichtfelder (04/2025)
  • Anlage 4: Gutachten für die geplante Verlagerung eines ALDI Nord-Marktes in Annaberg-Buch-holz, Robert-Blum-Straße (04/2025)
  • Anlage 5: Artenschutzgutachten inkl. Kartierung (09/2025)
  • Anlage 6: Schallimmissionsprognose zum Betrieb der Gesamtanlage (05/2025)
  • Anlage 7: Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB „Nahversorgungsstandort Robert-Blum-Straße“ (08/2025)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg‑buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg‑buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr.       Belangträger [Schreiben vom]

2          Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [10.03.2025]
9          Landratsamt Erzgebirgskreis [18.03.2025]
35        Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV Sachsen e. V. [14.03.2025]

Annaberg-Buchholz, den 28.11.2025

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Kontakt

Mario Dammköhler
SB Stadtplanung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142
mario.dammkoehler@annaberg-buchholz.de

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