Vorhaben- und Erschließungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Robert-Blum-Straße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 31.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat mit Beschluss-Nr. 0060/24/08-StR/04/24 am 28.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Robert-Blum-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt. Er umfasst die Flurstücke 1502/31 und 1508/15 der Gemarkung Annaberg.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes und eines Getränkemarktes mit Stellplatzanlage/Außenanlage geschaffen werden. Ziel des Vorhabens ist die Verlagerung des ALDI-Marktes vom nicht integrierten Standort am Erzgebirgscenter an den integrierten Standort an der Robert-Blum-Straße. 

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Die Öffentlichkeit kann sich im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Sanierung, Zimmer Nr. 2.24 im Rathaus der Stadt Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der Dienststunden 

Montag         8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag       8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch       8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag   8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis einschließlich 31.01.2025 zur Planung per E-Mail an BauAnnaberg-Bucholzde, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach Erstellung des Bebauungsplanentwurfs erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.annaberg-buchholz.de. und im zentralen Internetportal des Landes Sachsen eingestellt.

Annaberg-Buchholz, den 29.11.2024

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister 

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Stadtplanung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142
mario.dammkoehler@annaberg-buchholz.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan mit Geltungsbereich
  • Plankonzept (Stand 09/2023)
  • Datenschutz-Informationsblatt

Informationen

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