Verfahren Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Verkehr und Mobilität

Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der Stadt Annaberg-Buchholz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.05.2024 bis 09.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Auszug aus der Lärmkartierung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, entlang von stark frequentierten Verkehrswegen sowie im Umfeld von Großflughäfen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) sind deutschlandweit für Ballungsräume über 100.000 Einwohner sowie für verkehrliche Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die lärmbetroffenen Anwohner zu ermitteln. Außerhalb von Ballungsräumen sind Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von 3 Millionen Kraftfahrzeugen, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugfahrten pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr in die Lärmkartierung einzubeziehen. Für die Stadt Annaberg-Buchholz wurden somit folgende Abschnitte kartiert:

  • die ca. 6,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 95,
  • die ca. 7,9 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 101,
  • die ca. 3,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der S 218 (Geyersdorfer Hauptstraße),
  • einen ca. 0,5 Kilometer langen Abschnitt der S 266 (Karlsbader Straße), 
  • die ca. 0,6 Kilometer lange Geyersdorfer Straße, 
  • die ca. 0,5 Kilometer lange Wolkensteiner Straße.

Auf Basis der Kartierung ist durch die betroffenen Gemeinden ein Lärmaktionsplan (LAP)  in einem fünfjährigen Turnus aufzustellen. Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung 2023, die u. a.  auf der Webseite der Stadt veröffentlicht sind, wurde der bestehende Lärmaktionsplan 2018 fortgeschrieben. Die Öffentlichkeit hat vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes mit Stand 05/2024 erfolgt im Zeitraum vom 26.05.2024 bis einschließlich 09.06.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg‑buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg‑buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 07.05.2024

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Stadtplanung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142

Datenschutzerklärung

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