Verfahren Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Umwelt, Klima und Energie

Lärmaktionsplan der Stadt Annaberg-Buchholz 2018

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2018 bis -
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Öffentliche Bekanntmachung der Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan zu den betroffenen Bundesstraßen B 95 und B 101 im Ortsgebiet von Annaberg-Buchholz

Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung). Danach wurden bis zum 30. Juni 2017 Lärmkarten für die Ortsdurchfahrten der B 95 und B 101 erarbeitet und vorgelegt.

Die Verpflichtung bezieht sich unter anderem auf Ballungsräume mit mehr als

100.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. In Sachsen obliegt diese Aufgabe den Gemeinden (gesetzliche Zuständigkeit). Diese Lärmkartierung ist Grundlage für die Analyse der Lärm- und Konfliktsituation sowie Ausgangspunkt der Vorprüfung für die weitere Verfahrensweise zur Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Kartierung sind im Internet-Kartendienst des Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veröffentlicht worden.

Im Ergebnis der Vorprüfung durch ein Ingenieurbüro hat sich 2012 ergeben, dass eine Lärmaktionsplanung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich war. Da keine relevanten, flächendeckenden Lärmprobleme vorlagen und punktuelle Einzelmaßnahmen ausreichen, wurde das Verfahren der Lärmaktionsplanung durch die Stadt Annaberg-Buchholz beendet. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde 2018 eine Lärmaktionsplanung nun zwingend erforderlich. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat sich auf Grundlage der vorliegenden objektiven Daten von 2007 und 2012 für eine Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan 2018 entschieden.


Die Öffentlichkeit hatte vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat in der Auslegungszeit vom 01.08.2018 – 03.09.2018 die Möglichkeit, Einwände vorzubringen, diese wurden in die Abwägung mit einbezogen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 mit Stadtratsbeschluss Nr. 0928/18/06-StR/54/18 den Lärmaktionsplan 2018 für die Stadt Annaberg-Buchholz ohne Maßnahmeplan beschlossen.


Der Plan liegt dauerhaft in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (Zi. 2.25) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ferner ist der Lärmaktionsplan auch auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter der Web-Adresse:

www.annaberg-buchholz.de/de/leben/planen-bauen-wohnen/aktuelles.php

sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/annaberg-buchholz/beteiligung/aktuelle-themen zur Einsichtnahme eingestellt.

Rolf Schmidt,

Oberbürgermeister


Annaberg-Buchholz, den 30.11.2018

Kontaktperson

Christian Sieber

SG Stadtplanung / Sanierung

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  • Lärmaktionsplan 2018

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