Verfahren Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Interessenbekundungsverfahren Wohnmobilstellplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.02.2018 bis 29.03.2018
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Parkplatz an der Turnhalle

Als ein Mittelzentrum des Erzgebirges mit seiner facettenreichen Museumslandschaft und dem damit einhergehenden Städtetourismus weist die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz einen besonderen Bedarf zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf. Im Bereich des Oberen Erzgebirges wurden zudem bislang kaum qualifizierte Flächen für Wohnmobile geschaffen, daraus ergibt sich die Notwendigkeit zum Bau eines solchen Platzes.

Der Stellplatz mit einer Fläche von ca. 800 m² liegt unmittelbar an der B95 und im direkten Umfeld des Naherholungsgebietes „Pöhlberg“ mit seinen Bergbaulehrpfaden und dem Tiergehege. Weiterhin erstreckt sich von diesem Punkt aus der Radweg in Richtung des Kurorts Oberwiesenthal.

Die Altstadt als Tourismusmagnet ist sowohl fußläufig als auch mit dem Fahrzeug innerhalb weniger Minuten erreichbar. Es handelt sich bei der Parkplatzfläche um einen Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das Baurecht wird über ein Baugenehmigungsverfahren hergestellt.

Anforderungen / Rahmenbedingungen

Für die Realisierung bieten sich viele Gestaltungsfreiräume, jedoch sind folgende Anforderungen und Bedingungen zu beachten und im Rahmen der Errichtung des Wohnmobilplatzes umzusetzen:

  • Anzahl der Stellplätze, max. 8

  • Mindeststellplatzgröße 10 m x 5 m

  • Betreibung über Parkplatzautomat oder Schranke

  • 2 Energiesäulen (bei 8 Stellplätzen) mit Kassiersystem nach kWh Messung mit max. 4 Anschlüssen (Medien liegen an)

  • 1 Sanitärstation vollautomatisch (wartungsfrei)

  • Ausleuchtung des Parkplatzes bis 22 Uhr

  • neu anzulegender Grünstreifen mit Baumbesatz

  • Die Umsetzung soll bis 31.12.2018 erfolgen

    In der Zeit der ,,Annaberger Kät“ (immer zwei Wochen nach Pfingsten) muss der Stellplatz den Wohnwagen der Schausteller zugesichert werden. Somit dürfen in dieser Zeit (insgesamt 31 Tage) keine Wohnmobilstellplätze angeboten werden. Der Pachtvertrag erstreckt sich über 15 Jahre und beinhaltet auch die jährliche Einschränkung in dieser Zeit. Das Nutzungsentgeld beträgt ca. 2,10 €/m² pro Jahr.

    Inhalt der Interessenbekundung und Abgabefrist

    Diese Veröffentlichung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VgV handelt. Bei diesem Interessenbekundungs-verfahren handelt es sich um eine Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen und damit um eine besondere Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

    Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 29.03.2018 im Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz mit folgenden Unterlagen und Angaben einzureichen:

  • Vorstellung der Person/des Unternehmens

  • Erläuterung der Beweggründe für die Bewerbung mit Ideen und Vorstellungen zur Anlage und Ausstattung

  • Finanzierungsplan

    Auswahlverfahren

    Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz wird Bewerber aussichtsreicher Interessenbekundungen zu Gesprächen einladen. Die abschließende Auswahl obliegt den städtischen Gremien.

    Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen das Verfahren abzubrechen. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessen-bekundung entstehen, erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Interessenbekundung auch nicht um eine Auftragsvergabe.

    Für Nachfragen und ergänzende Hinweise steht Herr Sieber, SG Bauplanung unter christian.sieber@annaberg-buchholz.de oder 03733 / 425-262 zur Verfügung.

Kontaktperson

Für Nachfragen und ergänzende Hinweise steht Herr Sieber, SG Bauplanung unter christian.sieber@annaberg-buchholz.de oder 03733 / 425-262 zur Verfügung.

Gegenstände

Übersicht
  • Planskizze Parkstraße
  • Lageplan Entfernungen Stadt
  • Lageplan Wohnmobilplatz RAPIS

Informationen

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