Bauleitplan Stadt Adorf/Vogtl. Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener B-Plan "Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes zu Großflächigkeit"

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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung  des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 13a BauGB)

„Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes zur Großflächigkeit“

nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat am 11.07.2022 den Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) „Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes zur Großflächigkeit“ in der Fassung vom Juni 2022 mit Begründung gebilligt und ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wurde.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom Juni 2022 mit der Begründung liegen hierzu in der Zeit vom

18.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022

in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1, 08626 Adorf/Vogtl. während folgender Sprechzeiten öffentlich aus:

Dienstag                   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423 / 575-34  zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (vom 18.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022) gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter Aktuelles sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Adorf/Vogtl. 18.07.2022     Rico Schmidt

                                            Bürgermeister        

Kontaktperson

 Frau Windisch

Informationen

Übersicht

Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.08.2022 bis 22.09.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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