Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Semmelsberg Siedlung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 mit Beschluss Nr. 06-121 2025 den 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Semmelsberg Siedlung“ in der Fassung vom 22.04.2025 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel der Satzung ist die Klarstellung der im Zusammenhang bebauten Ortslage „Semmelsberg Siedlung“ und die Einbeziehung von Teilen der Flurstücke 45/19 und 67/7 Gemarkung Semmelsberg in den Innenbereich. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung hat eine Größe von ca. 0,14 ha.
Im Zuge der Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) durchgeführt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Die Bilanzierung in verbal-argumentativer Form ist dem Begründungsteil der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Semmelsberg Siedlung“ zu entnehmen.
Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, den 12.06.2025
Mirko Knöfel
Bürgermeister
Frau Eva Roick E-Mail: eva.roick@klipphausen.de