Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Naustädter Straße – Flurstück 15/17 Gemarkung Riemsdorf“
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 mit Beschluss Nr. 04-57/2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Naustädter Straße – Flurstück 15/17 Gemarkung Riemsdorf“ in der Fassung vom 21.02.2025 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel der Ergänzungssatzung ist die vorhandene Bebauung entlang der Naustädter Straße durch Einbeziehung des Flurstücks 15/17 Gemarkung Riemsdorf in die im Zusammenhang bebaute Ortslage zu ergänzen und damit Baurecht für ein weiteres Gebäude zu schaffen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich an der Naustädter Straße, am östlichen Ortsrand von Riemsdorf und hat eine Größe von ca. 0,18 ha. Der westliche Teil des Plangebietes hat den Charakter von Ödland, der östliche Teil wird intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerfläche). Entsprechend aktuellem Kenntnisstand gibt es keinen Nachweis besonders und streng geschützter Tier- oder Pflanzenarten im Plangebiet. Weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.
Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 28.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, 17.04.2025
Mirko Knöfel Bürgermeister
Anlage:
Übersichtslageplan (nicht maßstäblich)
Geltungsbereich Ergänzungssatzung „Naustädter Straße – Flurstück 15/17 Gemarkung Riemsdorf“
Frau Roick