Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen
Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ der Gemeinde Klipphausen
gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ beschlossen und den Entwurf der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ in der Fassung vom 18.04.2017 mit Beschluss Nr. 05-101/2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich in ca. 70 m Mindestabstand zu dem nächstgelegenen FFH-Gebiet „Triebischtäler“ und dem SPA-Gebiet „Linkselbische Bachtäler“. Weitere umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ in der Fassung vom 18.04.2017 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017
zu den Zeiten
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.
Parallel dazu kann der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen (www.klipphausen.de) unter der Rubrik Gem.-Verwaltung/öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, den 01.06.2017