Bebauungsplan Stadt Zwönitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Niederer Halsbach"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.07.2026 bis 11.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum

Bebauungsplan „Niederer Halsbach“ der Stadt Zwönitz

Stand: Entwurf Juni 2026

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“, be­stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dessen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2026 gebilligt die Verwaltung beauftragt, unverzüglich die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der rund 185 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt 189 Flurstücke oder Flurstücksteile der Gemarkungen Brünlos, Dorfchemnitz und Niederzwönitz und ist im hier als Anlage 1 beiliegenden Lageplan rot umrandet dargestellt.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ in der Fassung vom Juni 2026, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung Maßstab 1:3.000
  • Teil B – Textteil

sowie dessen Begründung mit Umweltbericht und folgenden Anlagen:

Anlage 1  Umweltbezogene Informationen entsprechend der hier als Anlage 2 beigefügten Übersicht

Anlage 2  Übersicht vorliegende Erfassungen zur Avifauna u. Aktivitäten von Fledermäusen

Anlage 3 Schattenwurfberechnung Windenergieanlagen

Anlage 4  Schallberechnung Windenergieanlagen

Anlage 5  Visualisierung Windenergieanlagen

in der Zeit vom 09. Juli 2026 bis zum 11. August 2026 im Internet unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwoenitz/startseite

veröffentlicht wird und parallel dazu während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung, also

Montag            von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            von 09:00 – 12:00 Uhr

im Bauamt der Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 7, 08297 Zwönitz (Hintereingang zur Apotheke) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Dabei können Interessierte zur Planung Auskunft erhalten und Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen sollen bis zum 11.08.2026 elektronisch auf der o. g. Internetseite oder per E-Mail an bauamt@zwoenitz.de übermittelt werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind ebenfalls bis zum 11.08.2026 (Datum Poststempel) einzureichen und zu richten an Stadtverwaltung Zwönitz, Fachbereich Bauwesen, Markt 6, 08297 Zwönitz.

Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Form der Übermittlung zu nutzen.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nach dem 11.08.2026 eingehen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zwönitz, den 01. Juli 2026

gez. Triebert                                                              (Siegel)

Bürgermeister

Anlagen:

Anlage 1 - Geltungsbereich des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ (siehe PDF-Fassung dieser Bekanntmachung)

Anlage 2 – Übersicht verfügbare umweltbezogene Informationen

Vorliegende Umweltrelevante Informationen BP Niederer Halsbach (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)

[1] Umweltbericht sowie Anlagen des Bebauungsplans

[2] Stellungnahme des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.03.2026

[3] Stellungnahme des Landesamts für Archäologie Sachsen vom 10.02.2026

[4] Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen vom 04.03.2026

[5] Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamts 20.02.2026

[6] Stellungnahme des Landesamts für Straßenbau und Verkehr vom 09.02.2026

[7] Stellungnahme des regionalen Planungsverbands Chemnitz vom 05.03.2026

[8] Stellungnahme des Landratsamts Erzgebirgskreis vom 06.03.2026

[8.1] Stellungnahme des Landratsamts Erzgebirgskreis, untere Naturschutzbehörde vom 27.03.2026

[9] Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH vom 02.03.2026

[10] Stellungnahme des Bund für Umwelt- und Naturschutz, LV Sachsen e.V. vom 06.03.2026

Zuordnung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: [1], [6], [7], [8.1], [10]

Fläche, Boden: [1], [2], [3], [5], [8]

Wasser: [1], [2], [6], [8]

Luft, Klima: [1]

Landschaft: [1], [8.1]

Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt: [1], [2], [8], [9]

Kulturgüter und sonstige Sachgüter: [1], [2], [3], [4], [7], [8], [9]

Kontakt

Herr Thoralf Ludewig
E-Mail: t.ludewig@zwoenitz.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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