Flächennutzungsplan Stadt Zwönitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächenutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein (Entwurf vom Juni 2026)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.07.2026 bis 11.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur

1. Änderung des Flächennutzungsplans der

Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein

Stand: Entwurf Juni 2026

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat am 23.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“, beschlossen. Der Entwurf dieses Bebauungsplans be­stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dessen Begründung in der Fassung vom Juni 2026 liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis zum 11.08.2026 im Bauamt der Stadtverwaltung öffentlich aus und wird in dieser Zeit auch im Internet öffentlich einsehbar sein.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dementsprechend sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB (siehe Anlage 1) im Parallelverfahren an die Festsetzung des Bebauungsplans angepasst werden.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein in der Fassung vom März 2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 und der Begründung sowie die dazu bereits verfügbaren umweltbezogenen Informationen (siehe Anlage 2)

in der Zeit vom 09. Juli 2026 bis zum 11. August 2026 im Internet unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwoenitz/startseite sowie

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/elterlein-stadt/startseite

veröffentlicht wird und parallel dazu im Bauamt der Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 7, 08297 Zwönitz (Hintereingang zur Apotheke) während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung Zwönitz, also

Montag            von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            von 09:00 – 12:00 Uhr

sowie im Rathaus Elterlein (Büro Bürgermeisterin) während der dortigen Öffnungszeiten, also

Dienstag         von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Dabei können Interessierte zur Planung Auskunft erhalten und Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen sollen bis zum 11.08.2026 elektronisch auf der o. g. Internetseite oder per E-Mail an bauamt@zwoenitz.de oder verwaltung@elterlein.net übermittelt werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind ebenfalls bis zum 11.08.2026 (Datum Poststempel) einzureichen und zu richten an Stadtverwaltung Zwönitz, Fachbereich Bauwesen, Markt 6, 08297 Zwönitz.

Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Form der Übermittlung zu nutzen.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nach dem 11.08.2026 eingehen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zwönitz, den 01. Juli 2026

gez. Triebert                                                              (Siegel)

Bürgermeister

Anlagen:       

Anlage 1 - Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein (siehe PDF-Fassung dieser Bekanntmachung)

Anlage 2 – Übersicht verfügbare umweltbezogene Informationen

Vorliegende Umweltrelevante Informationen 1. FNP-Änderung der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)

[1] Umweltbericht der 1. FNP-Änderung

[2] Stellungnahme des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.04.2026

[3] Stellungnahme des Landesamts für Straßenbau und Verkehr vom 18.03.2026

[4] Stellungnahme des regionalen Planungsverbands Chemnitz vom 14.04.2026

[5] Stellungnahme des Landratsamts Erzgebirgskreis vom 17.04.2026

Zuordnung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: [1], [3], [4], [5]

Fläche, Boden: [1], [2], [5]

Wasser: [1], [2], [3], [5]

Luft, Klima: [1]

Landschaft: [1], [5]

Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt: [1], [2], [5]

Kulturgüter und sonstige Sachgüter: [1], [2], [5]

Kontakt

Herr Thoralf Ludewig
E-Mail: t.ludewig@zwoenitz.de

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Informationen

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