Öffentliche Bekanntmachung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur
1. Änderung des Flächennutzungsplans der
Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein
Stand: Entwurf Juni 2026
Der Stadtrat der Stadt Zwönitz hat am 23.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Niederer Halsbach“, beschlossen. Der Entwurf dieses Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dessen Begründung in der Fassung vom Juni 2026 liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis zum 11.08.2026 im Bauamt der Stadtverwaltung öffentlich aus und wird in dieser Zeit auch im Internet öffentlich einsehbar sein.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dementsprechend sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Niederer Halsbach“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB (siehe Anlage 1) im Parallelverfahren an die Festsetzung des Bebauungsplans angepasst werden.
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein in der Fassung vom März 2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 und der Begründung sowie die dazu bereits verfügbaren umweltbezogenen Informationen (siehe Anlage 2)
in der Zeit vom 09. Juli 2026 bis zum 11. August 2026 im Internet unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwoenitz/startseite sowie
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/elterlein-stadt/startseite
veröffentlicht wird und parallel dazu im Bauamt der Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 7, 08297 Zwönitz (Hintereingang zur Apotheke) während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung Zwönitz, also
Montag von 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
sowie im Rathaus Elterlein (Büro Bürgermeisterin) während der dortigen Öffnungszeiten, also
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Dabei können Interessierte zur Planung Auskunft erhalten und Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Stellungnahmen sollen bis zum 11.08.2026 elektronisch auf der o. g. Internetseite oder per E-Mail an bauamt@zwoenitz.de oder verwaltung@elterlein.net übermittelt werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind ebenfalls bis zum 11.08.2026 (Datum Poststempel) einzureichen und zu richten an Stadtverwaltung Zwönitz, Fachbereich Bauwesen, Markt 6, 08297 Zwönitz.
Es wird darum gebeten, für die Stellungnahme nur eine Form der Übermittlung zu nutzen.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nach dem 11.08.2026 eingehen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zwönitz, den 01. Juli 2026
gez. Triebert (Siegel)
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein (siehe PDF-Fassung dieser Bekanntmachung)
Anlage 2 – Übersicht verfügbare umweltbezogene Informationen
Vorliegende Umweltrelevante Informationen 1. FNP-Änderung der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz-Elterlein (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)
[1] Umweltbericht der 1. FNP-Änderung
[2] Stellungnahme des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.04.2026
[3] Stellungnahme des Landesamts für Straßenbau und Verkehr vom 18.03.2026
[4] Stellungnahme des regionalen Planungsverbands Chemnitz vom 14.04.2026
[5] Stellungnahme des Landratsamts Erzgebirgskreis vom 17.04.2026
Zuordnung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: [1], [3], [4], [5]
Fläche, Boden: [1], [2], [5]
Wasser: [1], [2], [3], [5]
Luft, Klima: [1]
Landschaft: [1], [5]
Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt: [1], [2], [5]
Kulturgüter und sonstige Sachgüter: [1], [2], [5]
Herr Thoralf Ludewig E-Mail: t.ludewig@zwoenitz.de