Bebauungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.06.2026 bis 10.07.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71",
Entwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss-Nr. 2026/039 in der öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71" samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.04.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau
wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landesdirektion Sachsen
  • Landratsamt Landkreis Leipzig
  • Landesamt für Archäologie Sachsen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
  • Kreisbauernverband
  • NABU - Landesverband Sachsen
  • BUND für Umwelt und Naturschutz Sachsen

Des Weiteren führt die Stadt Zwenkau eine Gehölzliste als verbindliche Grundlage für die Auswahl standortgerechter, überwiegend einheimischer sowie klima-angepassterGehölzarten und geeigneter Sorten im Stadtgebiet Zwenkau ein. Diese Liste ist den Bebauungsplanunterlegen beigefügt. (Beschluss-Nr. 2026/044 vom 21.05.2026)


Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 80 ha und befindet sich südlich der Stadt Zwenkau.


Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

  • In nördlicher Richtung durch die Bundesstraße 2 und ein bestehendes Gewerbegebiet und in nord-westlich situierterWohnbebauung
  • Östlich des Bebauungsplangebiets liegen Gleisanlagen, die von Grünstrukturen umgeben sind. Im rückwärtigen östlichen Bereich befindet sich das Restloch 13.
  • Die südliche Begrenzung ist durch einen Gehölzstreifen gekennzeichnet und
  • westlich umschließt das Plangebiet die Staatsstraße 71. Die Abgrenzung des Gebietserfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Flurstücke:


Gemarkung Kotzschbar:
komplett: 174/3; 179/; 183/1; 190/1; 192/1; 296/3; 244/1; 189/4; 297; 298/1; 250/1; 249/1; 248/1; 247/1; 246/1; 245/1; 243/4; 271/4; 299/1; 299b; 299a;300;340;301;302; 303/1; 304/1
teilweise: 267/9; 299/6


Gemarkung Imnitz:
komplett: 175/8; 176/6; 310/5; 227/12; 227/3; 226/6; 226/14; 226/10; 225/9; 224/8; 223/5; 219/5; 217/3; 215; 218/8; 216a; 216/2; 222/1; 221/1; 220/3; 214; 311; 312b; 312/5; 312/1; 312/3; 319/3; 323/5; 213/5; 313/1; 314/1; 319/4; 315/3; 319/5
teilweise: 309/12; 174/3; 175/5; 228/19; 176/1; 319/12; 319/13; 305/13


Zudem liegt eine Ausgleichsmaßnahme nördlich des Bebauungsplangebiets auf dem Flurstück 153/4 der Gemarkung Kotzschbar - der ehemaligen Formsandgrube Zwenkau.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71" vom 24.04.2026 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden


vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026


bei der
Stadtverwaltung Zwenkau - Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau


während der Dienststunden


Montag/Mittwoch   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag              9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Grünes Gewerbegebiet an der S71" ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:


https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.Sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung
https://mitdenken.Sachsen.de/1064962

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Hinweise, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf per E-Mail (b-plan44@stadt-zwenkau.de) und bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.


Zusammengefasst sollen die folgenden Planungsziele erreicht werden:
Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung, durch die wesentlichen Festlegungen zur Art und Intensität der Nutzung sowie zu der angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange, zu erreichen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von gewerblich-industriell nutzbaren Flächen für die Ansiedlung von Firmen aus dem Stadtgebiet von Zwenkau sowie sonstigen Unternehmen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung gemäß § 2 Abs.4 BauGB berührt werden kann, und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt bis einschließlich 10.07.2026.


Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:


Schutzgebiete
Das Plangebiet liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten.


Boden
Die Böden im Plangebiet werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und weisen entsprechend ihrer Nutzung eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit auf. Im Plangebiet sind keine Böden mit besonderen Standorteigenschaften wie sehr nasse, sehr trockene oder nährstoffarme Böden vorhanden. Ebenso liegen keine seltenen, naturnahen oder kulturhistorisch bedeutsamen Böden vor.


Wasser
Der Wasserhaushalt im Plangebiet und dessen Umfeld ist maßgeblich durch die Auswirkungen des historischen und aktuellen Braunkohlenbergbaus geprägt. Die natürlichen Grundwasserverhältnisse wurden großräumig überformt und befinden sich teilweise noch in einem Sanierungszustand. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Im Umfeld des Plangebietes sind jedoch mehrere wasserwirtschaftlich relevante Strukturen vorhanden (Zwenkauer See, Restloch 13, Grundgraben) vorhanden. Das Plangebiet liegt weder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet noch in einem Hochwasserentstehungsgebiet.


Klima und Luft
Das Lokalklima im Plangebiet wird maßgeblich durch die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung sowie die offenen Landschaftsstrukturen geprägt. Einflussfaktoren sind insbesondere Relief, Vegetationsbedeckung und Bodenverhältnisse. Das Plangebiet liegt außerhalb regional bedeutsamer Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie siedlungsrelevanter Luftaustauschbahnen. Aussagen zur Luftqualität im Plangebiet liegen auf lokaler Ebene nicht vor.


Tiere und Pflanzen, einschließlich biologischer Vielfalt
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt acht Biotoptypen erfasst. Im Plangebiet dominieren intensiv genutzte Ackerflächen mit geringer Strukturvielfalt und eingeschränkter Habitatqualität. Diese Flächen besitzen überwiegend eine geringe Bedeutung für die spezifische Lebensraumfunktion, da sie vor allem von weit verbreiteten, störungstoleranten Arten genutzt werden. Aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen und der geringen strukturellen Ausstattung weist das Plangebiet insgesamt eine geringe Empfindlichkeit gegenüber weiteren Beeinträchtigungen der Biotopverbundfunktion auf.


Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
Das Plangebiet ist nicht durch Wege für die öffentliche Erholungsnutzung erschlossen und besitzt daher aktuell keine relevante Funktion für die landschaftsgebundene Erholung. Die östlich gelegenen Gehölz- und Sukzessionsflächen weisen eine höhere landschaftsästhetische Qualität auf, während die zentralen Ackerflächen nur eine geringe Attraktivität besitzen. Das Landschaftsbild ist bereits deutlich vorgeprägt durch bestehende technische und infrastrukturelle Nutzungen.

Kultur- und andere Schutzgüter
Das Gebiet wird als archäologische Verdachtsfläche geführt. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich im Untergrund archäologische Funde oder Befunde erhalten haben können. Im Plangebiet und im betrachtungsrelevanten Umfeld befinden sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Baudenkmäler oder sonstigen oberirdischen Kulturdenkmäler.


Mensch und menschliche Gesundheit (Lärm, Immissionen,...)
Siedlungsnahe Freiräume mit besonderer Bedeutung für die Naherholung sind nicht betroffen. Das Gebiet ist durch Verkehrslärm sowie gewerbliche und industrielle Nutzungen im Umfeld deutlich vorbelastet. Eine Verschlechterung der Wohn- und Aufenthaltsqualität ist nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Schadstoff- oder Geruchsimmissionen sind nicht zu erwarten. Durch das Vorhaben sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit zu erwarten. Insbesondere wird durch die Festsetzung von Emissionskontingenten sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden
und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind.

Fläche
Inanspruchnahme von Grund und Boden von überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzter Ackerfläche.


Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Kontakt

Amtsleiter Bauamt: Herr Schöb

Telefonnummer: 034203-509-31

Stadtplanung und -entwicklung: Frau Menzel

Telefonnummer: 034203-509-39

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise


Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.


2. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Stadt Zwenkau
Stadtplanung
Anschrift:            Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-zwenkau.de
Telefonnummer: 034203 / 509-39


3. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Stadt Zwenkau
Datenschutzbeauftragter
Anschrift:            Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)


Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Be-lange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.


Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwä-gungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die
personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine wesentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.


Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatpersonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Ausei-nandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Umweltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit voll-ständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.


Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungs-ergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.


Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechts-mängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Sat-zungen,
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)


6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)


Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.


Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.


7. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverar-beitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.


Kontaktdaten des Landesbeauftragten:
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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