Bebauungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Zwenkau "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.05.2026 bis 10.07.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße",
Entwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss-Nr. 2026/045 in der öffentlichen
Sitzung am 21.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Zwenkau
„Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße" samt Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 23.04.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau
wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landratsamt Landkreis Leipzig
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
  • Abwasserzweckverband „Weiße Elster"
  • Landratsamt Nordsachsen


Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der Bahnhofstraße, Ecke „Zur Sommerlust",
gegenüber des Hotels Seehof.


Am Standort soll mit dem Ziel der Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ein neues Nahversorgungszentrum entstehen. Anlass hierfür sind die positive Bevölkerungsentwicklung der Stadt sowie veränderte Markt- und Betreiberkonzepte im Lebensmitteleinzelhandel, die zu einem erhöhten Flächenbedarf führen. Vorgesehen ist die Ansiedlung mehrerer nahversorgungsrelevanter Anbieter in unterschiedlichen Preissegmenten, um ein zeitgemäßes, leistung fähiges Versorgungsangebot zu schaffen und Synergieeffekte für die Nutzer zu erzielen. Bestehende Standorte im Stadtgebiet bieten hierfür keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten.


Neben dem Nahversorgungszentrum sollen zwei Gewerbeansiedlungen planungsrechtlich
gesichert werden und der bestehende Hotelparkplatz an anderer Stelle wiederhergestellt
werden. Die Integration dieser Nutzungen in den Standort trägt zu einer funktionalen
Bündelung und effizienten Flächennutzung bei.


Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
• die „Bahnhofstraße" im Norden,
• der Weg „Zur Sommerlust" im Westen
• die ehem. Formsandgrube im Süden
• das Grundstück der MC BauChemie im Osten
• die Straßeneinmündung an der Feuerwehr und deren etwaige Verlängerung gehören
   zum Plangebiet


Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 716/8 (tlw.), 798/22, 797/2 (tlw.) und 798/19 (tlw.) in
der Gemarkung Zwenkau sowie
die Flurstücke 155/19, 150/12 (tlw.), 151 (tlw.), 153/4 (tlw.), 159/16 (tlw.), 163/16 (tlw.), 163/5
(tlw.) der Gemarkung Kotzschbar.


Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 3,78 ha.


Es bestehen Überlappungen zu den B-Plänen Nr. 1, 2. Änderung „Gewerbepark Zwenkau"
und Nr.2 „B2-Bahnhofstraße-Leichenweg-Reichsbahntrasse".

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum
Bahnhofstraße " vom 23.04.2026 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden


vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026


bei der
Stadtverwaltung Zwenkau - Information, Haus A
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,
04442 Zwenkau


Während der Dienststunden


Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag                            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum
Bahnhofstraße" ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:


https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.Sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung
https://mitdenken.sachsen.de/1064953


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Hinweise Stellungnahmen,
Bedenken und Anregungen zum Planentwurf per E-Mail (b-ptan46@stadt-zwenkau.de) und bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Zusammengefasst sollen die folgenden Planungsziele erreicht werden:

  • Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Entwicklung eines
  • Nahversorgungszentrums durch Ansiedlung von Vollsortimenten,
  • Lebensmitteldiscountmärkten und weiteren nahversorgungsrelevanten Betrieben
  • sowie ergänzenden Handels- und Dienstleistungsbetrieben
  • Entwicklung von gewerblichen Ergänzungsflächen
  • Ordnung des ruhenden Verkehrs und verkehrliche Erschließung des Standorts
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Vermeidung der
  • Flächenneuinanspruchnahme in anderen Teilen der Gemeinde

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung gemäß § 2 Abs.4 BauGB berührt werden kann, und die
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt bis 03.07.2026.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:


Fläche

  • derzeitige Flächennutzung und Vorbelastung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Uberbauung und Versiegelung

Wasser

  • Zustand und Vorbelastung des Grund- und Oberflächenwassers
  • liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten sowie sonstigen Wasserschutzgebieten
  • Auswirkungen durch Uberbauung und Versiegelung und den geänderten Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastung im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen, Pflanzenarten und Wald
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanz- sowie Vermeidungsmaßnahmen und Vorstellung Waldumwandlungsverfahren

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen. Auf Betroffenheit geprüft wurden die Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Käfer. Enthalten ist zudem eine Konfliktanalyse für Brutvögel und Reptilien, sowie für Fledermäuse, bei denen das Auslösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Uberbauung und den Verlust von Lebensraum sowie betriebsbedingte Emissionen (z.B. Verkehrs- und Gewerbelärm, Lichtemissionen, Luftschadstoffemissionen, Erschütterung)
  • Herleitung und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz)

Landschaft-/0rtsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes
  • Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorhabenbedingte Emissionen (Verkehrs-, Parkplatz- und Gewerbelärm, bau-, anlage und betriebsbedingt)
  • Beschreibung visueller Auswirkungen durch das Vorhaben

Kultur- und Sachflüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen auf Basis einer begründeten Vermutung auf bislang nicht aktenkundig gewordenen Bodendenkmalen


Aus den vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich Hinweise zu den Anforderungen des
Sächsischen Waldgesetzes, zum Waldabstand gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG sowie zum
erforderlichen Waldausgleich. Der gesetzliche Waldabstand von 30 m wird in der Planung
berücksichtigt; damit verbunden sind Anpassungen der Baugrenzen, des Geltungsbereichs
sowie einzelner Grün- und Verkehrsflächen.


Weitere Hinweise betreffen den Denkmalschutz, artenschutzrechtliche
Vermeidungsmaßnahmen, den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Altlasten und mögliche unterirdische Hohlräume im Bereich ehemaliger Formsandgruben. Das Plangebiet ist insoweit im Altlastenverzeichnis des Landkreises Leipzig erfasst. Etwaige weitergehende Untersuchungen und bautechnische Maßnahmen sind im Rahmen der nachgetagerten Planung und Bauausführung zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist
unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Kontakt

Amtsleiter Bauamt Herr Schöb

Telefonnummer: 034203-509-31

Stadtplanung- und -entwicklung Frau Menzel

Telefonnummer: 034203-509-39

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundver-ordnung - DSGVO)


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.


2. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Stadt Zwenkau
Stadtplanung
Anschrift:            Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-zwenkau.de
Telefonnummer: 034203 / 509-39


3. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Stadt Zwenkau
Datenschutzbeauftragter
Anschrift:            Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)


Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfah-ren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.


Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.


Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die
personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeord-nung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine we-sentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.


Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatpersonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Auseinandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Umweltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit vollständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.


Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungs-ergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer ge-richtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.


Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Sat-zungen,
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)


6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sons-tige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.


Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.


7. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein-legen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverar-beitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchge-führt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.


Kontaktdaten des Landesbeauftragten:
Telefon:  0351/85471 101
Telefax:  0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail:   saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang