Bebauungsplan Stadt Zwenkau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Zwenkau "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 10.04.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit dem Beschluss- Nr. 2022/055 in der öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ beschlossen. Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 17.06.2022 bekannt gemacht.

Das Verfahren wird nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der Bahnhofstraße, Ecke „Zur Sommerlust“, gegenüber des Hotels Seehof.

Am Standort soll mit dem Ziel der Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ein neues Nahversorgungszentrum entstehen. Anlass hierfür sind die positive Bevölkerungsentwicklung der Stadt sowie veränderte Markt- und Betreiberkonzepte im Lebensmitteleinzelhandel, die zu einem erhöhten Flächenbedarf führen. Vorgesehen ist die Ansiedlung mehrerer nahversorgungsrelevanter Anbieter in unterschiedlichen Preissegmenten, um ein zeitgemäßes, leistungsfähiges Versorgungsangebot zu schaffen und Synergieeffekte für die Nutzer zu erzielen. Bestehende Standorte im Stadtgebiet bieten hierfür keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten.

Neben dem Nahversorgungszentrum sollen zwei Gewerbegebiete planungsrechtlich gesichert werden. Die Integration dieser Nutzungen in den Standort trägt zu einer funktionalen Bündelung und effizienten Flächennutzung bei.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die „Bahnhofstraße“ im Norden,
  • der Weg „Zur Sommerlust“ im Westen
  • die ehem. Formsandgrube im Süden
  • das Grundstück der MC BauChemie im Osten
  • die Straße an der Feuerwehr und deren etwaige Verlängerung gehören zum Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 798/22, 797/2 (Teilfläche) Weg Zur Sommerlust, 716/8 (Teilfläche) Bahnhofstraße der Gemarkung Zwenkau,

sowie die Flurstücke 155/19, 153/4 (Teilfläche), 150/12 (Teilfläche), 151 (Teilfläche) und 163/16 (Teilfläche) 163/5 (Teilfläche) Bahnhofstraße der Gemarkung Kotzschbar.

Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 4 ha

Es bestehen Überlappungen zu den B-Plänen Nr. 1, 2. Änderung „Gewerbepark Zwenkau“ und Nr.2 „B2-Bahnhofstraße-Leichenweg-Reichsbahntrasse“.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung in der Zeit

vom 09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau 

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 46 der Stadt Zwenkau „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung

https://mitdenken.sachsen.de/1061483

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung schriftlich oder per E-Mail (b-plan46@stadt-zwenkau.de) vorgebracht werden.

Lageplan Geltungsbereich B-Plan 46 „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Zusammengefasst sollen die folgenden Planungsziele erreicht werden:

  • Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums durch Ansiedlung von Vollsortimenten, Lebensmitteldiscountmärkten und weiteren nahversorgungsrelevanten Betrieben sowie ergänzenden Handels- und Dienstleistungsbetrieben
  • Entwicklung von gewerblichen Ergänzungsflächen
  • Ordnung des ruhenden Verkehrs und verkehrliche Erschließung des Standorts
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Vermeidung der Flächenneuinanspruchnahme in anderen Teilen der Gemeinde

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt bis 20.03.2026.

Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontakt

Amtsleiter Bauamt

Herr Peter Schöb 034203-509-31

Bauleitplanung

Frau Anja Menzel 034203-509-39

Datenschutzerklärung

Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Zwenkau "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße"

Planungsstand Vorentwurf 02 / 2026

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Datenschutzhinweise
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundver-ordnung - DSGVO)


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.


2. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Stadt Zwenkau
Stadtplanung
Anschrift:              Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse:    bauamt@stadt-zwenkau.de
Telefonnummer:    034203 / 509-39


3. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Stadt Zwenkau
Datenschutzbeauftragter
Anschrift:             Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
E-Mail-Adresse:   datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)


Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfah-ren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Be-lange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffent-lichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwä-gungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die
personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeord-nung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine we-sentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.
Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatper-sonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Ausei-nandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Um-weltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit voll-ständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungs-ergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer ge-richtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechts-mängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Sat-zungen,
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)


6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sons-tige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.
Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.


7. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein-legen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverar-beitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchge-führt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauf-tragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.


Kontaktdaten des Landesbeauftragten:
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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