Bebauungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau "Seebad Zwenkau", 3. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.01.2025 bis 28.02.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 19.12.2024 mit Beschluss Nr. 2024/101 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung, in der Fassung vom 29.11.2024, samt Begründung, Umweltbericht, sowie Verkehrs- und Schalluntersuchung zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Offengelegt werden außerdem bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landratsamt Landkreis Leipzig
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
  • Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. (NABU)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll ein angepasstes Städtebauliches Konzept im Bereich Hafen baurechtlich eingeordnet werden. Das Konzept sieht eine Reduzierung der Baumassen zugunsten einer höheren Transparenz zum technischen Hafen hin sowie die Einordung einer Wegeverbindung auf der Hafenseite im Bereich des Technischen Hafens vor. Der Turm im Hafenbecken soll gänzlich entfallen. Die Bebauung auf der Mittelmole soll in der Form angepasst werden, dass zur Spitze hin ein – deutlich reduzierter – Hochpunkt entsteht und so die ursprüngliche Entwurfsidee aufgreift. Die Nutzungen wurden ebenfalls überarbeitet und statt der reinen maritim-touristischen Sondergebietsausweisung werden Gewerbe, Wohnen und Gemeinbedarf ausgewiesen.

Lage:

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Zwenkau, am südlichen Ufer des Zwenkauer Sees.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird folgendermaßen örtlich begrenzt:

• im Norden und Osten durch die Wasserlinie des Hafenbeckens und des Zwenkauer Sees

• im Süden durch die nördlichen Grenzen der Bebauung der Flurstücke Nr. 2029/18, 2029/3, 2041/2, 2041/29, 2041/30, 2041/31 und 2041/33 der Gemarkung Zwenkau

• im Westen durch das Flurstück Nr. 2016/2 (Spielplatz) der Gemarkung Zwenkau

Der Geltungsbereich umfasst der Flurstücke Nr. 1413/16, 1413/17, 1413/18, 1413/21, 2009, 2016/1, 2026/1, 2026/2, 2027/1, 2027/2, 2027/3, 2028/2, 2029/2, 2029/16, 2029/17, 2030/1, 2041/4, 2041/14, 2041/15, 2041/16, 2044/1, 2044/2, 2044/3, 2045/1, 2045/2, 2046, 2047/3, 2047/4, 2047/5, 2047/6, 2049/1, 2049/4, 2049/5, 2049/6 und 2049/8 sowie Teilflächen der Flurstücke 939/1, 939/2, 940/2, 941, 1413/10, 1413/12, 1413/20, 1990/5, 2003/2, 2030/2 und 2047/1 der Gemarkung Zwenkau. Das zu überplanende Gebiet umfasst derzeit eine Fläche von ca. 4,4 ha.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“ vom 29.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen werden

vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau 

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Zwenkau „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau/beteiligung/themen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder per E-Mail (b-plan27@stadt-zwenkau.de) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichts- und Lageplänen gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.

Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0; Stadt Zwenkau

Übersichtslageplan B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“

Quelle: Hamann+Krah; Stadt Zwenkau

Entwurf B-Plan 27 „Seebad Zwenkau“, 3. Änderung

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Boden

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Wasser

Oberflächenwasser

Im Plangebiet liegen keine Oberflächenwasserkörper (OWK) gemäß Wasserrahmenrichtlinie. 

Nächstgelegener OWK ist die Weiße Elster (OWK Weiße Elster 8).

Innerhalb des Überschwemmungsgebietes bedürfen bauliche Anlagen generell der Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde. Mögliche Schwankungen des Wasserspiegels sind bei der Planung und Gestaltung der Uferbereiche zu berücksichtigen (Festsetzung im Bebauungsplan).

Grundwasser

Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.

Biotope / Flora / Fauna/ biologische Vielfalt

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Die 3. Änderung verändert die Nutzungsstruktur, nimmt aber keinen Einfluss auf die Biotopstruktur und Habitate. Im Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich keine negativen Umweltwirkungen.

Schutzgebiete

Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die nächstgelegenen Schutzgebiete:

•           LSG Elsteraue

•           FFH Elsteraue südlich Zwenkau

•           SPA Elsteraue bei Groitzsch

•           Gesetzlich geschütztes Biotop = Elsteraue südlich Zwenkau

Klima / Luft

Durch die 3. Änderung erfolgt keine über den Bestand bzw. die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Beanspruchung von Freifläche.

Eine differenzierte Darlegung zum Schutzgut ist obsolet.

Landschaftsbild

Die Planänderung betrifft einen Bereich, der als Sondergebiet Maritim-Touristik ausgewiesen und entwickelt worden ist. Der Raum ist geprägt vom Zwenkauer See und dem das Plangebiet betreffenden Hafenbereich. Die bauliche Struktur präsentiert sich urban, was sich an der Höhe und am Volumen der Gebäude, der Straßen- und Platzgestaltung und der Nutzungsstruktur festmachen lässt.

Ein zentraler Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, der Gebäudekomplex zum Hafenbecken mit bisher vorgesehenem Turm, ist noch nicht realisiert.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanung - Frau Menzel 034203 / 509 - 39

stellvertr. Amtsleiterin - Frau Engert 034203 / 509 - 32

Datenschutzerklärung

Bebauungsplan Nr. 27 „Seebad Zwenkau, 3. Änderung“ der Stadt Zwenkau


Datenschutzhinweise


Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundver-ordnung - DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.
2. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Stadt Zwenkau
Stadtplanung
Anschrift:
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 in 04442 Zwenkau
E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-zwenkau.de
Telefonnummer: 034203 / 509-39
3. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Stadt Zwenkau
Datenschutzbeauftragter
Anschrift: Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 in 04442 Zwenkau
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)
Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfah-ren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Be-lange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffent-lichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwä-gungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die
personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeord-nung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine we-sentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.
Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatper-sonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Ausei-nandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Um-weltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit voll-ständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungs-ergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer ge-richtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechts-mängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Sat-zungen,
• Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sons-tige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.
Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
7. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein-legen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverar-beitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchge-führt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauf-tragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Kontaktdaten des Landesbeauftragten:
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang