Bebauungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr 43 der Stadt Zwenkau "Alte Gärtnerei Großdalzig"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 31.01.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 30.11.2023 mit Beschluss Nr. 2023/112-1 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zwenkau „Alte Gärtnerei“ Großdalzig in der Fassung vom 10.11.2023 zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich in Großdalzig, einem Ortsteil der Stadt Zwenkau. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 231, 232 und 234 der Gemarkung Großdalzig.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die Straße „Am Milchwinkel“ im Süden,
  • der „Eythraer Straße“ im Norden,
  • einem Grundstück mit Mehrfamilienhäusern und Gartennutzung, sowie einem Einfamilienhaus an der Straße „Am Milchwinkel“ im Westen und
  • Einfamilienhäusern, der Halle und Nutzflächen eines Landwirtschaftlichen Betriebes im Osten

Die Art der baulichen Nutzung wird im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche festgesetzt.

Im Nordosten wird eine Fläche für ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO (Gewerbegebiete), ca.2000m² groß und auf weiteren Flächen werden Grundstücke für ein Dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO vorgesehen. Es wird eine lockere, durchgrünte Bebauung mit 11 Einfamilien- oder Doppelhäusern auf ca. 620 bis ca. 765 m² großen Grundstücken angestrebt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Alte Gärtnerei“ Großdalzig besteht aus:

  • Zeichnerische und textliche Festsetzungen, Stand 10.11.2023
  • Begründung, Stand 10.11.2023, einschließlich Anlagen

Folgende umweltbezogene Fachgutachten liegen als Anlagen zur Begründung vor:

  • Geotechnischer Bericht, FCB GmbH, Stand 31.05.2021
  • Geruchsemissions- / -immissionsprognose, Ingenieurbüro Ulbricht GmbH, Stand 09.06.2023
  • Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro Ulbricht GmbH, Stand 24.07.2023

Der Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Gärtnerei“ wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB aufgestellt und wird im beschleunigten Verfahren bearbeitet.

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend; d.h. es wird

  • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen,
  • die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt,
  • die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und 
  • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zwenkau „Alte Gärtnerei“ Großdalzig mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand 10.11.2023, wird 

vom 22.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(Ausnahme sind die Schließtage zwischen den Feiertagen vom 27.12. bis 29.12.2023)

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dabei wird Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten unter E-Mail: b-plan-43@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203‑509-99.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zwenkau „Alte Gärtnerei“ Großdalzig ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de /rathaus-verwaltung/bauen-planen/

bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene/

oder

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung

 

Quelle Kartengrundlage: cardo.geoportal-lkl.de

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich, adressiert an 

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bauamt,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

Oder per E-Mail an

 b-plan-43@stadt-zwenkau.de

abgegeben oder im Rathaus der zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans, bzw. aus der Anlage des Stadtratsbeschlusses.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Kontaktperson

Anja Menzel

Bauamt - Stadtplanung

Stadtverwaltung Zwenkau

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

Tel.: 034203/50939

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.

  1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)

Stadt Zwenkau

Stadtplanung

Anschrift:         

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

E-Mail-Adresse:

bauamt@stadt-zwenkau.de

Telefonnummer:

034203 / 509-39

 

  1. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)

Stadt Zwenkau

Datenschutzbeauftragter

Anschrift:         

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

E-Mail-Adresse:

datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)

Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine wesentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatpersonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Auseinandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Umweltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit vollständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet. 

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)
  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.

Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

  1.  Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu

(Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten des Landesbeauftragten:

Telefon:          0351/85471 101

Telefax:           0351/85471 109

Internet:          www.datenschutz.sachsen.de

E-Mail:            saechsdsb@slt.sachsen.de

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