Bebauungsplan Stadt Zwenkau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Zwenkau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.10.2022 bis 06.01.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat am 29.09.2021 mit Beschluss Nr. 2022/081 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Gewerbegebiet an der S71 – Grünes Gewerbegebiet“ in der Fassung vom 20.09.2022, zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich südlich der Bundesstraße B2 in Richtung des bestehenden Industriestandortes Böhlen-Lippendorf. Das beplante Gebiet liegt zwischen den Hochspannungsfreileitungen und dem bestehenden Gehölzstreifen, auf Flurstücken der Gemarkung Imnitz und Kotzschbar.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

  • die Straße S71 im Südwesten,
  • den Gehölzstreifen zwischen S71 zu den Gleisanlagen im Südosten,
  • den Gleisanlagen im Osten,
  • Feldflächen im Norden (Hochspannungsleitung)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Größe von insgesamt rd. 45 ha und beinhaltet folgende Flurstücke:

Gemarkung Kotzschbar: 297 teilweise, 189/4 teilweise, 183/1 teilweise, 267/9 teilweise, 271/4 teilweise, 299/6 teilweise, 299/1, 299a, 299b, 300 teilweise, 301 teilweise, 302 teilweise,

Gemarkung Imnitz: 340 teilweise, 319/5 teilweise, 319/13 teilweise, 315/3, 319/4, 314/1, 313/1, 312/3, 312/1, 312/5 teilweise, 312b teilweise, 311 teilweise, 214 teilweise, 216/2 teilweise, 216a teilweise, 218/8 teilweise, 230/3 teilweise, 221/1 teilweise, 222/1 teilweise, 228/18 teilweise, 319/12 teilweise, 213/5, 319/3 und 323/5.

Die Flächen südöstlich des Siedlungskörpers sind im Regionalplan als Vorsorgestandort für Industrie und Gewerbe ausgewiesen. Diese sind nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und bei konkret vorhandenem Bedarf im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung standortkonkret auszuformen.

Es bestehen zahlreiche Anfragen bezüglich verfügbarer Flächen für Gewerbeansiedlung, die eine standortkonkrete Bauleitplanung und Erschließungsplanung rechtfertigen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen werden.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 01.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022

bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau 

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dabei wird Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Zwenkau „Gewerbegebiet an der S71 – Grünes Gewerbegebiet“ ist einschließlich der Begründung mit Anlagen im Internet wie folgt abrufbar:

https://www.zwenkau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung schriftlich oder per E-Mail (bauamt@stadt-zwenkau.de) vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Plan ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs.1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Den offengelegten Unterlagen ist ein Datenschutzhinweis beigefügt.

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zwenkau – Bauamt

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau 

Tel-034203-509-99

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